ÖAMTC sagt: Das Anrainerparken in einer Kurzparkzone ist gesetzwidrig.
Immer mehr Bezirke wollen das Anrainerparken einführen: Mariahilf, Neubau und die Josefstadt haben damit angefangen und werden es demnächst ausdehnen. Die Innere Stadt wird überhaupt ganze Grätzel nur für Anrainer reservieren. Die Leopoldstadt und die Brigittenau möchten ebenfalls Stellplätze nur für ihre Bezirksbewohner reservieren. Die Bezirke Hietzing, Währing und Döbling sind ebenfalls für Anrainerparken, aber gegen die Einhebung von Gebühren – schließlich gilt bei ihnen auch kein Parkpickerl und es gibt dort keine Kurzparkzonen außerhalb von Einkaufsstraßen.
Anrainerparken Beweis für gescheiterte Politik
„Dass jetzt Anrainerparkplätze in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen geschaffen werden, ist ein Beweis für das Scheitern der Parkraumbewirtschaftung in Wien“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer im ÖSTERREICH-Gespräch. Zudem sei Anrainerparken in Kombination mit der Kurzparkzone überhaupt gesetzwidrig, warnt der Jurist.
Kfz-Mobilität wird somit massiv eingeschränkt
„Das Grundübel ist doch, dass selbst den Anrainern mit Parkpickerl auf den Straßen zu wenig Flächen zur Verfügung stehen“, erläutert Hoffer. Reserviert man jetzt die Plätze auch noch für kleine Gruppen, schränkt das die gesamte Kfz-Mobilität in Wien ein. „Wo soll dann ein Brigittenauer in Margareten parken können, oder ein Josefstädter in Ottakring, oder ein Wiedner in Hernals“, fragt der Jurist.