Behindertenanwalt Erwin Buchinger spricht von "Diskriminierung".
Ein blindes Paar aus Traun in Oberösterreich kämpft darum, ein ebenfalls blindes Kind adoptieren zu dürfen. Weil die Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz-Land die beiden für nicht geeignet hält, wollen sie nun vor Gericht ziehen. Für Behindertenanwalt Erwin Buchinger ist das glatte Diskriminierung, wie er in einer Pressekonferenz am Freitag sagte. Soziallandesrat Josef Ackerl (S) verteidigte in einer Aussendung die Entscheidung der Behörden: "Es ist ein deutlich höheres Risikopotenzial gegeben."
Ohne Begründung abgelehnt
Dietmar Janoschek (40) und seine Lebensgefährtin Elfriede Dallinger (45) sind vor 20 Jahren erblindet. Im Juni 2010 stellten sie bei der BH einen Antrag, ein blindes Kind aus einem Entwicklungsland adoptieren zu dürfen. Sie hätten alle nötigen Kurse absolviert und eine Sozialarbeiterin habe bei einem Lokalaugenschein keine Gründe gegen eine Adoption festgestellt, hieß es in der Pressekonferenz. Dennoch sei ihr Ansuchen ohne Begründung abgelehnt worden. Nun wollen sie die Behörde klagen.
Es sei nicht Aufgabe der Jugendwohlfahrt, "kinderlosen Paaren zur Verwirklichung ihres individuellen Familienglücks zu verhelfen", konterte Ackerl. Er könne zwar aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht auf die persönlichen Voraussetzungen des Paares eingehen, es gebe aber auch einige allgemeine Überlegungen, die gegen eine Adoption sprechen würden: Alltägliches wie ein Zeckenbiss, ein Sonnenbrand oder das Auftreten eines Ausschlags könne mangels Wahrnehmung zum ernsten Problem werden. Bei einem Unfall, beispielsweise dem Sturz von einem Klettergerüst, sei eine adäquate Erstversorgung nicht gewährleistet, begründete Ackerl die negative Entscheidung.