Die behinderung sei aber nicht der ausschlaggebende Grund gewesen.
Ein blindes Ehepaar, das bereits in Oberösterreich daran gescheitert ist, ein blindes Kind zu adoptieren, darf dies auch in Wien nicht tun. Der entsprechende Antrag wurde abgelehnt. Die Behinderung der Betroffenen habe dabei keine große Rolle gespielt, wurde betont. Vielmehr habe der "Gesamteindruck" der beiden Bewerber den Ausschlag gegeben, die gewünschte Bewilligung zu verweigern.
Das Paar ist mit seinem Begehren bereits in Oberösterreich abgeblitzt. Nach einem negativen Erhebungsergebnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land brachten sie eine Klage am Bezirksgericht Linz wegen Diskriminierung ein. Das Land Oberösterreich stellte im Zuge des Verfahrens eine solche in Abrede.