Prozess in NÖ

"Blüten" im Darknet bestellt: Diversion

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Sechs junge Angeklagte müssen gemeinnützige Arbeit leisten.

Sechs junge Angeklagte mussten sich am Mittwoch wegen Geldfälschung bzw. wegen Besitzes und Weitergabe nachgemachter Geldscheine am Landesgericht Wiener Neustadt vor einem Schöffensenat verantworten. Sie bekannten sich vollinhaltlich schuldig und kamen im Rahmen einer Diversion mit gemeinnützigen Leistungen im Ausmaß zwischen 120 und 80 Stunden davon. Die "Blüten" waren im Darknet bestellt worden.

Der Erstangeklagte war 17, der älteste Beschuldigte 20, die einzige weibliche mit 16 die jüngste. Ob Schüler, Lehrlinge oder bereits im Job stehend - alle schienen wohlbehütet, die Eltern verfolgten das Verfahren mit. Die Beschuldigten waren zudem unbescholten, diversen polizeilichen Kontakt gab es aber dennoch u.a. wegen Suchtmitteln. Sie seien der Verlockung im Darknet erlegen, wo man quasi alles bestellen könne, meinte die Verteidigerriege. Verwiesen wurde neben dem ordentlichen Lebenswandel der Gruppe auch auf die erfolgte Wiedergutmachung des in geringem Ausmaß entstandenen Schadens.

Kick & Geldnot

"Wie kommt man als 16-Jähriger ins Darknet?" wollte die Richterin wissen. Auch ein Zwölfjähriger würde es finden, sagte der Erstangeklagte. Er habe öfter Marihuana bezogen und sich nach Hause liefern lassen - und in der Folge im April 2016 Falschgeld. "Warum das? Was wäre der nächste Kick gewesen?" fragte die Richterin mahnend. Bei einer Party lernte der heute 17-Jährige den Zweitangeklagten kennen und unterhielt sich mit ihm über die Weitergabe der falschen Fuffz'ger - er selbst traute sich nicht, diese in Verkehr zu setzen. Zehn Euro kostete ein gefälschter 50-Euro-Schein, bezahlt wurde mit Bitcoins.

Er habe dazu gehören wollen, erklärte ein 17-Jähriger, warum er einmal mitgemacht hatte. Er sollte für die Weitergabe gefälschter Banknoten zehn Euro erhalten und habe nicht groß darüber nachgedacht. Die 16-Jährige meinte, für sie wären 500 Euro sehr viel Geld gewesen. Bisher half sie im Lokal ihrer Mutter aus, hat aber kein fixes Einkommen, nun wolle sie eine Lehre beginnen. Ein anderer gab an, mit seinem Geld - allein aufgrund der weiten Fahrten zur Berufsschule - nicht wirklich gut ausgekommen zu sein.

Gemeinnützige Arbeit

Aufgrund der geständigen Verantwortung wurde auf die Befragung der geladenen Zeugen weitgehend verzichtet. Zum Auffliegen der Causa sagte ein Polizeibeamter aus, dass in Ternitz Falschgeld aufgetaucht war. Einige gefälschte Banknoten wurden sichergestellt und der Nationalbank übermittelt. "Die Blüten waren nicht schlecht", meinte er. Man brauchte schon einen zweiten genauen Blick, um sie als Falsifikate zu identifizieren - in einem dunkleren Lokal am Abend sei das wohl eher schwierig zu erkennen gewesen.

Für den Erstangeklagten als Bestimmungstäter - er hatte mehrmals Falschgeld in beträchtlichen Stückzahlen bestellt - und den Zweitangeklagten - weil er kein Jugendlicher mehr war - wurden 120 Stunden gemeinnützige Leistungen festgesetzt, für die anderen entsprechend ihrer geringfügigen Beteiligung weniger. Dazu kamen Kostenbeiträge im Ausmaß von je 250 Euro für jene drei, die bereits über Einkommen verfügen. Die Entscheidung ist weitgehend rechtskräftig, die Staatsanwältin gab lediglich im Fall des 20-Jährigen keine Erklärung ab.

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