Urteil gefällt

Bluttat in Asylheim - Mann eingewiesen

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Der Armenier hatte im September 2009 einen Landsmann mit einem Brieföffner erstochen.

Wegen einer tödlichen Bluttat in einem Asylantenheim in Mittersill (Pinzgau) am 29. September des Vorjahres ist am Donnerstag ein psychisch schwer kranker Armenier vor einem Salzburger Geschworenengericht gestanden. Der 25-Jährige soll einen 30-jährigen Landsmann mit einem stilettförmigen Brieföffner erstochen haben. Das Urteil fiel bereits am frühen Nachmittag. Der Armenier wird in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen stimmten dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Longitsch.

An Halluzinationen gelitten
Das Wochenende vor der Tat verbrachte der bisher unbescholtene Mann mit dem späteren Opfer noch friedlich in Vorarlberg. Nach der Heimkehr plagten ihn am Montag plötzlich Angstzustände. Deshalb suchte er freiwillig das Krankenhaus Mittersill auf. Dort bekam er Beruhigungsmittel verabreicht, die aber die "szenarischen Halluzinationen", an denen der Armenier litt, nicht beseitigen konnten, wie der neuropsychiatrische Gerichtssachverständige Ernst Griebnitz heute erläuterte.

Am Morgen darauf verließ der Armenier unbemerkt das Spital und kehrte ins Asylantenheim zurück. Seine Lebensgefährtin hatte in der Wohnung des späteren Opfers und dessen Frau übernachtet, weil sie nicht alleine sein wollte. "Das war mir egal, ich war nicht eifersüchtig", sagte der 25-Jährige zum Richter. Er bat seinen Landsmann vors Haus. "Um mit ihm über den Glauben zu reden." Da hätten ihm Stimmen befohlen, seinen Freund umzubringen. Mit den Worten "Gott hat mich geschickt. Ich muss dich töten" stach er seinem Wohnungsnachbarn laut Staatsanwaltschaft mindestens 20 mal in den Kopf, Rücken und Brustbereich.

Stimmen zwangen ihn zur Tat
Danach marschierte der Armenier erneut ins Krankenhaus, holte einen Koffer und flüchtete. Eineinhalb Stunden später wurde er von der Polizei gefasst. Für Staatsanwalt Alexander Winkler ist die Beweislage eindeutig: "Auf dem Brieföffner wurden seine DNA-Spuren gefunden." ufgrund der schweren, psychologischen Grundstörung und einer Störung der Realitätskontrolle habe der Armenier damals seine Situation als existenziell bedrohend empfunden.

Die imperativen Stimmen hätten zu dem Handlungsdrang geführt, veranschaulichte der Neuropsychiater. Der 25-Jährige befand sich nun fünf Monate in der forensischen Abteilung der Justizanstalt Wels (OÖ). "Die Sinnestäuschungen sind zwar abgeklungen, doch ein signifikanter Behandlungserfolg kann noch nicht attestiert werden. Eine tiefergehende Krankheitseinsicht besteht nicht", erklärte Griebnitz. Die Staatsanwaltschaft hält ihn wegen der Erkrankung nicht für schuldfähig. Nun müssen die Geschworenen über den Einweisungsantrag entscheiden.

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