Wegen Falschaussage

Böller-Prozess: Ex-Polizist verurteilt

07.10.2016

Der Pyrotechniker gestand nach anfänglichem Leugnen: vier Monate bedingt.

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© TZOe Christian Bruna
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Rund um die tödliche Böller-Explosion im steirischen Ort Kapfenstein hat es Freitagfrüh im Grazer Straflandesgericht ein erstes Urteil gegeben: Einer der neun Angeklagten, ein ehemaliger Polizist und nunmehriger Pyrotechniker, wurde vom Schöffengericht wegen Falschaussage und versuchter Begünstigung zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.

"Kräftige Strafe"

Der 48-Jährige hatte bis zur Verhandlung und auch noch am ersten Prozesstag geleugnet, vom 33-jährigen Hauptangeklagten Böller gekauft zu haben. Erst am Donnerstag gestand er die Abnahme von etwa 1.500 Stück. Da er aber nicht die Berechtigung dafür hatte, habe er gelogen und bei der Einvernahme nichts davon erzählt. Richterin Barbara Schwarz rechtfertigte die "kräftige Strafe" damit, dass der frühere Polizist genau gewusst habe, dass er seinen ehemaligen Kollegen mit einer umfassenden Aussage sehr geholfen hätte.

An den ersten beiden Prozesstagen wurden neben den Beschuldigten zahlreiche Zeugen, vor allem Nachbarn, gehört. Sie hatten von der Explosion, einem "Feuerball" und massiven Schäden erzählt. Einige der Angeklagten gestanden, an der illegalen Herstellung der Böller beteiligt gewesen zu sein. Zwei Pyrotechnik-Händler aus der Südsteiermark, ein Vater-Sohn-Gespann, dagegen wollten nicht gewusst haben, dass die Blitzknallsätze in nicht genehmigten Betriebsstätten in der Steiermark hergestellt wurden.

Keine weiteren Urteile erwartet

Der Bruder des getöteten 29-Jährigen gestand, drei oder vier Mal bei der Herstellung auf dem gemeinsamen Anwesen geholfen zu haben. Er wurde bei der Explosion verletzt und muss sich ebenso wie ein Großteil der anderen Angeklagten wegen Gemeingefährdung verantworten. Der Vater der Brüder kam ebenfalls am 17. November 2014 ums Leben. Er war zufällig in der Nähe, als etwa 25 Kilogramm der Sprengmasse in die Luft flogen.

Am Freitag stand das Gutachten des Sachverständigen sowie die weitere Befragung eines Angeklagten, einen Sprenglehrer aus der Obersteiermark, am Programm. Weitere Urteile dürften am dritten Prozesstag wohl nicht mehr ergehen, vor allem weil ein wichtiger Zeuge nicht wie geplant erschienen war. Die Verhandlung sollte daher am Nachmittag vertagt werden.

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