Amoklauf

Bomben-Attentat auf der BH Horn

15.12.2010

Elf Feuerzeuge band Friedrich K. (75) zu einer scharfen Bombe.
 

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© FF Horn
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Der Horror-Zwischenfall für den Sozialarbeiter Kurt E. geschah Mittwochvormittag – der Erwachsenenbetreuer bekam Besuch von einem älteren Herrn, dem er in den vergangenen Tagen bei der Suche nach ­einer Unterkunft geholfen hatte: Friedrich K. (75), Ex-Tunnelbauer und -Sprengmeister und jetzt obdachloser Vagabund, kam mit einem Paket ins Zimmer im dritten Stock. Doch es war kein Weihnachtsgeschenk aus Dankbarkeit, sondern eine Höllenmaschine, die Friedrich K. zusammengebastelt hatte und die er aus der Jackentasche holte. Mit der "Überraschung“ wollte der 75-Jährige den Sozialarbeiter "bestrafen“.

Voll funktionsfähig
Elf Feuerzeuge hatte der aufgebrachte Senior, der aus Horn stammt, zusammengebunden und zu einem Paket zusammengeschnürt. In der Mitte war eine Sprengkapsel, die über eine Zündschnur detonieren hätte sollen. Oberst Günther Brinnich zu ÖSTERREICH: "Wie die Entschärfer des Bundeskriminalamtes nachher bestätigen mussten, war die Konstruktion voll funktionsfähig. Zum Glück ist die Zündschnur erloschen.“ Sozialarbeiter Kurt E. dürfte den Ernst der Lage aber sofort erfasst haben – der 51-Jährige flüchtete und versteckte sich in einem anderen Raum. Auch der Clochard rannte davon, wurde aber von einer Polizeistreife bei der Ampel vor dem Gebäude der BH gefasst.

Komplett evakuiert
Mit den Fäusten drosch Friedrich K. auf die Beamten ein, der Tobende konnte aber schnell überwältigt werden. Aus Sicherheitsgründen wurde die Bezirkshauptmannschaft bis zum Eintreffen der Spezialisten des Innenministeriums evakuiert. Gegen Mittag wurde dann Entwarnung gegeben: Die Bombe, die durchaus jemanden töten hätte können, war entschärft. Motiv für den Amoklauf: Friedrich K. war mit den "Wohnungsangeboten“ des Sozialarbeiters nicht zufrieden – außerdem war er von der Idee besessen, dass die Behörde ihm seine zweite Pension aus der Schweiz "stehlen“ würde. Der 75-Jährige wird sich wegen Mordversuchs und Gemeingefährdung vor Gericht verantworten müssen.

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