Posse um Serientäter

Bombendroher (20) wird von Schweiz nicht ausgeliefert!

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Weil er - kurz gesagt - ein Schweizer ist, wird jener 20-Jährige, der als mutmaßlicher Urheber einer 28-fachen Bombendroh-Serie gegen österreichische Einrichtungen ausgeforscht wurde, nicht an uns ausgeliefert.

Wien, St. Gallen. Es geht um das "Bombenhirn", das seit Ende September österreichweit für Chaos, Unruhe und Evakuierungen von Bahnhöfen, Einkaufszentren und sogar dem Wiener Landesgericht gesorgt hat. Wie oe24 berichtet, wurde ein 20-jähriger Verdächtiger in der Schweiz lokalisiert, der bereits einmal im Mai ausgeforscht worden war (als er per Telefon von der Psychiatrie aus eine Polizeiinspektion In Linz mit einer Bombendrohung räumen hatte lassen) und der am Dienstag noch eine 28. Mail-Drohung gegen eine Shoppingmall in Klagenfurt rausgejagt haben soll.

Wie das Innenministerium nach der Ausforschung des 20-Jährigen klarstellte, wurden durch die heimische Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Schweizer Sicherheits- und Justizbehörden in den Fall mit eingebunden. Die Staatsanwaltschaft erließ einen europäischen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Der Haftbefehl wurde an die Schweizer Behörden zur Prüfung und Vollziehung übermittelt. Doch die Schweizer denken nicht daran, den jungen Mann in U-Haft zu nehmen oder an unsere Justiz zu übergeben.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in St. Gallen gegenüber oe24 ausführte, "sind die Behörden nicht auf das Rechtshilfeansuchen aus Österreich eingegangen." Für die Untersuchungen wurde der Schweizer nur "vorläufig festgenommen". Eine U-Haft wurde nicht beantragt, der 20-Jährige dürfte sich bereits wieder auf freiem Fuß befinden. Laut dem Sprecher wird der Verdächtige "von der Schweiz nicht an Österreich ausgeliefert". Grund dafür: "Er ist ein Schweizer Bürger."

"Als Schweizer Staatsbürger müsste er zustimmen, das hat er nicht", sagte der Sprecher. Deshalb wird er nicht ausgeliefert. Die Schweizer Anklagebehörde spielte den Ball am Mittwoch nach Österreich zurück. Man müsse nun auf die Rückmeldung der dortigen Behörden rechnen, hieß es von der Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen. Die in Österreich federführende Staatsanwaltschaft Linz wollte das am Mittwoch jedoch nicht so stehen lassen. Bestandteil des Rechtshilfeersuchens sei schließlich auch eine Verfahrensübernahme für den Fall, dass der Mann nicht ausgeliefert werden könne, gewesen, sagte Sprecherin Ulrike Breiteneder zur APA. Breiteneder verwies darauf, dass Mitteilung über die erfolgte Rechtshilfe durch die Schweizer Behörden jedenfalls zum Zeitpunkt der APA-Anfrage um 17.20 Uhr noch nicht vorgelegen sei. 

Fortsetzung folgt.

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