Polizisten sicherten den Eingang zum Verhandlungssaal, Kameras waren verboten: Ausdruck der Brisanz, die der zweiten Runde im Prozess-Komplex rund um das Neonazi-Rotlicht-Netzwerk Objekt 21 beigemessen wurde. Zwei Männer (24, 32) mussten sich am Donnerstag am Landesgericht Wels für zwei Brandstiftungen verantworten. 2010 brannte ein Bordell in Inzersdorf (OÖ), 2012 ein Saunaklub in Wien. Knapp drei Mio. Euro Schaden wurden dabei insgesamt angerichtet.
Die beiden gestanden die Taten – sie hätten im Auftrag eines Netzwerk-Anführers gehandelt. Ihr Motiv: Geldnot. Das Gericht verurteilte sie zu drei beziehungsweise vier Jahren Haft. Außerdem müssen sie 200.000 Euro Teilschadenersatz zahlen. Der Ältere legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Jüngere und die Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind demnach noch nicht rechtskräftig.
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