Urteile zwischen 18 Monaten und sechs Jahren. Nicht rechtskräftig.
Sieben Männer im Alter von 23 bis 33 Jahren sind am Montag im Landesgericht Wels von einem Geschworenensenat nach rund siebenstündiger Beratung wegen NS-Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Sie bekamen Haftstrafen zwischen 18 Monaten bedingt und sechs Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Vorsitzende betonte die generalpräventive Wirkung, die nach außen dringen solle, und sah kaum Milderungsgründe.
Strenge Sicherheitsvorkehrungen
Der Prozess war von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Zeugen aus dem Umfeld der Gruppe "Objekt 21" schilderten die Vorgänge im Vereinslokal. Demnach prangten dort Sprüche wie "Der Führer hat immer recht" oder die mit dem Vereinslogo versehene "Reichskriegsflagge" an der Wand. Im mit Runen ausstaffierten Partyraum, der "Waffenschmiede", sollen einschlägige Livekonzerte stattgefunden haben. Als Beweis wurde eine CD des in rechten Kreisen bekannten "Reichstrunkenbolds" vorgelegt, auf der als Bonus ein Track "live aus der Waffenschmiede" zu hören ist, Auflage: 500 Stück. Ein Video zeugt zudem von "Sieg Heil!"-Rufen bei einer derartigen Veranstaltung. Allerdings will keiner der Angeklagten diese Rufe gehört haben, ebenso will niemand den Wandschmuck angebracht oder die Liederabende organisiert haben.
Die Beschuldigten überließen das Reden über weite Strecken ihren Anwälten, platzten gegen Ende aber doch immer öfter mit Wortmeldungen heraus. Zudem wurde auf der Anklagebank viel geschwätzt und gegrinst. Auffällig waren die zahlreichen Tätowierungen der Männer. So tragen beispielsweise zwei einen Reichsadler auf dem Hinterkopf - in einem Fall von Haaren verdeckt, im anderen offen zur Schau gestellt. Ein Zeuge berichtete, dass die Rangordnung an Runen-Tattoos ablesbar gewesen sei. Um in der Hierarchie aufzusteigen habe man "kriminelle Sachen" machen müssen, so ein ehemaliger Weggefährte, der mittlerweile zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Im Zusammenhang mit dem "Objekt 21" steht auch ein kriminelles Rotlichtnetzwerk, dem zahlreiche Straftaten zugeordnet werden. Die beiden Hauptangeklagten gehören in diesem Verfahren ebenfalls zu den wichtigsten Beschuldigten.
Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen im Wagen der Hauptangeklagten gefunden wurden. Es stellte sich heraus, dass sich der "Kultur- und Freizeitverein" in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte. Das Haus gehörte ausgerechnet dem Vater von Regisseur Stefan Ruzowitzky, der für sein KZ-Drama "Die Fälscher" einen Oscar erhielt. Er wurde die unliebsamen Mieter erst mit einer Delogierung los.
"Sie wollten nach außen hin einen Deckmantel als Freizeit- und Kulturverein und waren im Inneren die rechte Szene in ihrer Brutalität", beschrieb der Staatsanwalt die Gruppe. Er betonte, dass fünf der sieben Angeklagten dem Vorstand angehört hätten und somit für die Tätigkeiten des Vereins hafteten. Für den Erstangeklagten, der nicht im Vereinsregister stand, aber bereits zweimal einschlägig vorbestraft ist, hatte er eine Haftstrafe von über fünf Jahren - sechs wurden es schließlich - gefordert. Die Verteidiger hatten für alle sieben Männer einen Freispruch verlangt.