Die Pfoten des Tiers sind stark entzündet und eitrig.
In Salzburg hat sich vor kurzem ein besonders grausamer Fall von Tierquälerei ereignet. Eine junge Katze, deren Pfoten stark entzündet und eitrig waren, wurde in Köstendorf aufgefunden und dem Tierheim Pfotenhilfe in Lochen gebracht. Dort wurde das arme Tier sofort erstversorgt und anschließend mit der Tierrettung in die Tierklinik Obertrum gebracht.
Alle Zehen abgeschnitten
Mittels Röntgen konnte in der Tierklinik das Ausmaß der Verletzungen festgestellt werden: Der Katze wurden tatsächlich sämtliche Zehen abgeschnitten. Die Untersuchung ergab, dass die Verstümmelungen schon zwei bis drei Wochen unbehandelt sind.
"Ich mag mir gar nicht vorstellen, welche furchtbaren Schmerzen das arme Tier wochenlang hatte, bis sie von unserem Tierarzt mit schmerzstillenden Opiaten behandelt wurde", so Pfotenhilfe-Obfrau Johanna Stadler. "Man ist ja durch die tägliche Tierschutzarbeit viel Leid gewöhnt, aber es ist immer wieder schockierend, zu welchen Grausamkeiten Menschen fähig sind."
Katze in schlechtem Zustand
Zusätzlich zu den Verstümmelungen sei die Katze von Flöhen und Giardien befallen. Sie habe hohes Fieber und Durchfall und verweigere die Nahrungsaufnahme. Nach einer versuchten Zwangsernährung habe sie alles wieder erbrochen, berichtet die Pfotenhilfe.
Das durch die schweren Verletzungen an Blutarmut leidende Tier hänge nun an der Infusionsnadel. Darüber hinaus werde mittels Sonde nun versucht, Futter in ihren Magen zu bekommen. Und trotz allem zeige das Tier bereits Dankbarkeit: Die Katze schnurre und schmiege sich an das Tierklink-Personal. Da weitere Untersuchungen mittels Ultraschall noch bevorstehen, stehe das endgültige Ausmaß der Verletzungen noch nicht fest.
Belohnung für Hinweise
Das Veterinäramt wurde informiert und die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe habe ihren Anwalt bereits mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft beauftragt. Ein Spender der Pfotenhilfe habe sich darüber hinaus aufgrund der besonderen Grausamkeit des Falls dazu entschlossen, eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise, die zur Überführung des Täters führen, auszusetzen. Diese würden streng vertraulich behandelt, müssen jedoch im Strafverfahren vor Gericht bezeugt werden. Der Strafrahmen für Tierquälerei beträgt bis zu zwei Jahre Haft. "Im Sinne der abschreckenden Wirkung plädieren wir für eine möglichst harte Bestrafung dieses unmenschlich grausamen Täters", so Stadler abschließend.