Rottweiler ohne Maulkorb biss einen Buben am Spielplatz fast zu Tode.
Blauer Himmel, prächtige Gärten, erholsame Ruhe. Auf den ersten Blick vermittelt Pottschach das Bild einer heilen Welt. Seit Donnerstag ist es vorbei mit der Idylle – eine Rottweiler-Attacke schockiert die Gemeinde. Tatort: Ein Kinderspielplatz mitten im Ort. Das Opfer: Der zweijährige Sebastian R. aus Gloggnitz.
Donnerstag, 10 Uhr: Sebastian, blonde Haare, spitzbübisches Lächeln, vergnügt sich am Schaukelpferd, Opa August R. (65) passt auf ihn auf. Der 74-jährige Johann K. kommt vorbei, hat den fünfjährigen Rottweiler-Rüden „Dino“ an der (langen) Leine. Der Hund auf dem Kinderspielplatz – eigentlich verboten. Und: Er trägt nicht einmal einen Beißkorb.
Plötzlich geht der Kampfhund durch, stürmt auf Sebastian zu. Er reißt Johann K. zu Boden, fällt über den wehrlosen Sebastian her. „Dino“ beißt sich in Sebastians Gesäß und Oberschenkel fest. So schnell, dass Opa August nicht eingreifen kann. Der Bub schreit um sein Leben. Der Besitzer versucht zu helfen. Auch er wird gebissen, blutet, kann den Hund dann aber mit Tritten vom Kind wegbringen. Es dauert Minuten, bis Sebastian befreit wird.
Per Heli ins SMZ Ost
Herbert und Karin Obermann sind die ersten am Unglücksort. „Der Bub hat wie am Spieß geschrien, so etwas habe ich noch nie erlebt“, sagt Karin. Sie schleppen Sebastian in ihren Garten, beginnen mit der Erstversorgung. Nur wenige Minuten später ist bereits der ÖAMTC-Rettungshubschrauber am Unglücksort. Der Notarzt: „Der Bub hatte starke Bissverletzungen und verlor viel Blut.“ Sebastian wird ins SMZ Ost nach Wien geflogen. Er ist außer Lebensgefahr.
Hund biss wieder zu
Die Wut von Sebastians Familie ist unendlich: Denn der brutale Rottweiler-Angriff hätte verhindert werden können. „Bereits 2007 hat dieser Rüde ein zweijähriges Mädchen angegriffen“, sagt die Polizei. Trotzdem durfte der Hundehalter seinen Rottweiler behalten.
Und: Er hat auch gegen das neue Hundehalte-Gesetz verstoßen. Das schreibt vor, spezielle Rassen mit Leine und Maulkorb zu sichern (siehe rechts). Der Rüde wurde noch am Donnerstag eingeschläfert. Der Hundehalter wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und erhält eine Geldstrafe. Den Albtraum, den Sebastian und seine Familie durchgemacht haben, macht das aber nicht rückgängig.P. Zezula, J. Prüller