Prozess

Bub eingesperrt, betäubt und begrapscht

28.03.2014

Gerichtspsychiater attestierte Angeklagtem hohe Gefährlichkeit.

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© APA, Symbolbild
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Ein 30-Jähriger ist am Freitag im Wiener Landesgericht wegen geschlechtlicher Nötigung und Freiheitsentziehung von einem Schöffensenat (Vorsitz Martina Hahn) nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll einen Jugendlichen im August 2013 eingesperrt, betäubt und begrapscht haben.

Hahn bezeichnete die Aussagen des 14-jährigen Opfers als sehr glaubwürdig, dieses habe sich eher noch zurückgehalten. Außerdem seien die Angaben des Burschen objektivierbar gewesen. Unklar blieb für das Gericht lediglich, ob der Angeklagte den Jugendlichen mit Wodka oder einer anderen Flüssigkeit betäubte. Dem Beschuldigten bescheinigte Hahn hingegen "eine Tendenz, dass die Wahrheitsliebe nicht an vorderster Stelle steht". Die Einweisung habe wegen des "schlüssigen und ausführlichen" Gutachtens von Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer erfolgen müssen, der den 30-Jährigen eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades attestiert und laut Richterin auch eine überzeugende Gefährlichkeitsprognose erstellt hatte. Der Beschuldigte meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an.

Seit 2003 war der Angeklagte wiederholt vor Gericht gestanden hätte sich bereits mehrfach einer Therapie unterziehen sollen. Heute bekannte er sich nicht schuldig. Er sei in der fraglichen Nacht gar nicht in Wien gewesen. Dass ihn laut Staatsanwältin abgesehen von der "absolut glaubwürdigen" Aussage des 14-Jährigen auch Sachindizien massiv belasteten, ließ ihn ungerührt. In der Unterhose, am Anus sowie am Penis wurde die DNA des Beschuldigten gefunden. Außerdem wurde in der Wohnung das Erbrochene des Buben gefunden.

Kennengelernt hatte der 30-Jährige den Buben im Juli 2013 beim Baden auf der Donauinsel, als dieser noch 13 war. Laut Anklage trafen die beiden einander am 6. August, zwei Tage nach dem 14. Geburtstag des Opfers, erneut auf der Donauinsel, wo der Beschuldigte den Buben dazu überredete, mit ihm in seine Wohnung in der Leopoldstadt mitzukommen, um auf der Playstation zu spielen. Gegen 19.00 Uhr wollte das Opfer nach Hause. Doch der 30-Jährige soll die Wohnungstür verriegelt, den Burschen ins Schlafzimmer gezerrt und ihm sein Handy abgenommen haben. Dieses drehte er laut Staatsanwältin ab.

Der Bub bat in weiterer Folge um ein Glas Wasser. Der Angeklagte soll ihm stattdessen einen halb mit Wodka gefüllten Tumbler verabreicht haben. Es war dem Gericht allerdings nicht möglich hundertprozentig zu verifizieren, ob es sich tatsächlich um Wodka oder ein anderes alkoholisches Getränk handelte. "Die Flüssigkeit brannte so im Hals", schilderte das Opfer in der kontradiktorischen Einvernahme. Dem Burschen wurde übel, er musste sich mehrfach übergeben und schlief ein. Der Beschuldigte berührte ihn daraufhin laut Anklage massiv in seinem Intimbereich. Erst am nächsten Tag, gegen 11.00 Uhr, gelang es dem 14-Jährigen zu flüchten, weil der Angeklagte die Wohnung verließ, aber auf das Absperren der Wohnungstür vergessen hatte.

Der 30-Jährige bestritt die ihm zur Last gelegten Anschuldigungen kategorisch. Er sei an dem Tatabend nach Salzburg gefahren. Der Bursche habe sich bereits eine Wochen zuvor in seiner Wohnung übergeben, und eine Playstation besitze er gar nicht. Wie seine DNA in dessen Bade- bzw. Unterhose gekommen sei, wusste der Beschuldigte nicht zu erklären. Zeugen gaben an, dass er erst am späten Nachmittag des 7. August sicher in Salzburg gewesen sei.

Detail am Rande: Bereits zu Beginn der Verhandlung wollte der Angeklagte die Öffentlichkeit ausschließen lassen. "Weil Vertreter der Medien da sind, damit das nicht so schnell nach außen dringt", begründete er seinen Antrag. Der Senat lehnte das Ansinnen nach kurzer Beratung ab.

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