Urteil

Bub in Hallenbad vergewaltigt: 6 Jahre Haft

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Im Prozess um den Iraker, der einen Zehnjährigen vergewaltigt hat, fiel ein Urteil. Dieses ist nicht rechtskräftig.

Ein 20 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem zehn Jahre alten Buben vergangen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Vergewaltigung verurteilt worden. Er erhielt sechs Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Roland Kier erbat Bedenkzeit.

Dem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) erschien die verhängte Strafe bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren angemessen. Dem Angeklagten wurden seine bisherige Unbescholtenheit, sein Alter unter 21 und die "ungünstigen Lebensbedingungen" mildernd angerechnet. Der junge Mann war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen.

Opfer leidet an massiver posttraumatischer Belastungsstörung

Am ersten Verhandlungstag im vergangenen April hatte er zugegeben, den unmündigen Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und den Buben missbraucht zu haben. Zu den psychischen Folgen der Tat stellte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter nun in einem Gutachten fest, dass der Bub an einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.
 

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