OGH-Urteil

Bub in Wiener Hallenbad vergewaltigt – vier statt sieben Jahre Haft

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Irakischer Flüchtling hatte unmündigen Buben missbraucht

Im Fall des irakischen Flüchtlings, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem damals zehnjährigen Buben vergangen hatte, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung wurde bestätigt, die vom Erstgericht verhängte Strafe aber um drei Jahre reduziert.

"Vier Jahre angemessen"
Das Wiener Landesgericht hatte im vergangenen Dezember bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren über den 21-Jährigen eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Das war dem OGH zu viel. In Stattgabe der Strafberufung von Verteidiger Roland Kier wurde sie von einem Fünf-Richter-Senat auf vier Jahre herabgesetzt.

"Vier Jahre sind hier angemessen", betonte Senatspräsident Thomas Philipp in seiner ausführlichen Begründung im Justizpalast. Beim inkriminierten Übergriff habe es sich um einen "einmaligen Vorfall" und nicht um "jahrelange Missbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen" gehandelt, mit denen die Strafjustiz regelmäßig zu tun habe. "Man darf hier nicht das Augenmaß verlieren", gab Philipp zu bedenken. Bei der Strafbemessung müssten das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstand berücksichtigt werden, dass dieser im Tatzeitraum noch keine 21 Jahre alt war.

Dass das Erstgericht die "Schwere der Verbrechen" und die "nicht absehbaren Folgen" beim Betroffenen ausdrücklich als erschwerend gewichtet hatte, ließ der OGH nicht gelten. Diesbezüglich mangle es an "konkreten Feststellungen", sagte Philipp. Was die von der ersten Instanz herangezogenen möglichen zukünftigen Folgen für das Opfer betrifft, "kann es auch sein, dass es sie überhaupt nicht gibt".

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hatte der Bub nach der Tat nachweislich eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Dessen ungeachtet ist mit der nunmehrigen Entscheidung des OGH der innerstaatliche Instanzenzug erschöpft. Das Urteil ist - was Schuld und Strafe betrifft - rechtskräftig.

2015 nach Österreich gekommen
Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später packte er im Hallenbad einen ihm fremden Buben an der Hand, zerrte den Zehnjährigen in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem Kind. Er wurde noch im Hallenbad festgenommen. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion Hufelandgasse in Bewegung, die den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett wahrnahmen und abführten.

In seiner polizeilichen Erstbefragung belastete der junge Mann zunächst einen 15-jährigen Bekannten fälschlicherweise der Anstiftung zur Tat. Dann legte er jedoch ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen "Gelüsten nachgegangen". Er habe "seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt". Seine geständige Verantwortung hielt der 21-Jährige auch während der Gerichtsverhandlungen aufrecht.

Im ersten Rechtsgang war der Angeklagte im Juni 2016 im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom OGH im Oktober wegen Begründungsmängeln teilweise aufgehoben und eine neuerliche Hauptverhandlung angeordnet. Am Ende dieser erhöhte sich die Strafe um ein Jahr, was Verteidiger Kier nun im Justizpalast als "drakonisches Urteil für einen jungen Erwachsenen" bezeichnete. Das Erstgericht habe die Strafe "exzessiv ausgemessen", kritisierte Kier. Der OGH sah das offenbar ähnlich.

 

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