Tragödie von Ebbs
Elias (3) verhungert: Jetzt U-Haft über Eltern verhängt!
24.05.2024Im Fall des zu Tode gehungerten kleinen Elias (3) wurde Freitagnachmittag über die Eltern des Buben die U-Haft verhängt. Es besteht weiterhin Mordverdacht gegen beide, wobei sich der Vater jeder Aussage entschlägt. Die Mutter dagegen verantwortet sich damit, dass ihr Sohn "keinen Appetit hatte".
Tirol. Und das ist, zusammengefasst, der schlimmste Vorwurf, der seit langem gegen zwei Eltern im Raum steht: Laut dem Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, besteht "der Verdacht, dass sie es über einen Zeitraum von zumindest mehreren Wochen unterlassen haben, den dreijährigen Buben entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen und trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes einen Arzt zu kontaktieren, sodass das Kind an den Folgen seiner massiven Unterernährung verstorben ist."
Im weiteren Ermittlungsverfahren wird noch abgeklärt, inwiefern der Tod des Kindes andere, medizinische Ursachen haben könnte – bislang gibt es dazu aber keine Hinweise. Kurzum: Elias bekam nichts zu essen, auch wenn er weinte und schrie, seine Zwillingsschwester Emily dagegen wurde ebenso wie die anderen beiden Mädchen (1 und 6) umsorgt und behütet. Am Freitag vor Pfingsten sollen N.M. und K. M. mit der ältesten Tochter sogar noch beim Mäci Geburtstag gefeiert haben - während der Bub ganz allein daheim dem Tod entgegendämmerte Am Wochenende soll die Familie sogar bei einem großen Ritterfest in Kufstein gewesen sein - wieder ohne den Buben.
Bub schon seit Pfingstsonntag tot im Bettchen
Zu der Verantwortung der Eltern (25 und 26) aus Ebbs gibt die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Vater, ein Berufschauffeur, von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, nicht auszusagen. Seine Frau dagegen gibt an, dass "das Kind in den letzten Wochen krank war und keinen Appetit hatte. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen." Auf oe24-Nachfrage bestätigen die Ankläger Gerüchte im Ort, wonach der Bub schon länger tot einem Bettchen gelegen hatte, bevor der Vater am Montag Alarm schlug. Demnach war der Todeszeitpunkt am Pfingstsonntag.
Das Landesgericht Innsbruck entschied am Freitag, dass tatsächlich der dringende Verdacht des Verbrechens des Mordes (durch Quälen und Unterlassen) bestünde. Als U-Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angeführt. In zwei Wochen wird die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden.
Drei weitere Kinder des Paares (ein, drei und sechs Jahre alt) befinden sich in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Die drei Mädchen sollen keine Mängelernährung aufweisen. Zu hinterfragen ist noch die Rolle der Oma von Elias, die in Ebbs lebt und die bisweilen auf die Kinder aufgepasst haben soll. Gegenüber Journalisten beteuert sie mit aller Vehemenz, nichts mitbekommen zu haben. Die Frau, die mit einem Nachzügler-Sohn (13) zusammenlebt, ist selbst schwer erschüttert. Und kann sich alles nicht erklären.
Es gilt die Unschuldsvermutung.