Fall der Woche

Bulldogge ertränkt und wie Müll entsorgt

05.10.2024

Schicksal des kleinen »Benji« erzürnt ++ Tierhalter verurteilt 

Zur Vollversion des Artikels
© Fuhrich, HSH, Montage Witek
Zur Vollversion des Artikels

 Das Martyrium des kleinen französischen Bulldoggen mit dem Namen "Benjamin", kurz "Benji", regte eigentlich schon im Frühsommer auf. Da posteten Tierschützer, dass man auf der Suche nach einem vermissten Hund sei, der von seinem Besitzer - einem Wiener (damals noch 37) - arg misshandelt worden sei, der den Welpen geschoren und ihm die Schnurrhaare abgeschnitten und ausgezupft hätte. Dabei handelt es sich nicht bloß um längere Barthaare, sondern um eine hochsensibles Tastorgan. Sie abzuschneiden, kommt der Amputation eines Sinnesorgans gleich.

Dass ihre Suche nach dem verschwundenen Welpen nicht von Erfolg gekrönt sein könnte, ahnten die Tierschützer von Anfang an -denn der Besitzer war erst kurz davor vor Gericht gestanden, weil er einen anderen kleinen Bulldoggen vom Balkon seiner Mansardenwohnung in der Donaustadt vom 5. Stock in die Tiefe geschleudert haben soll. Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Seine Behauptung, der Hund wäre von selbst über ein nur ein Meter hohes Balkongeländer und somit in den Tod gesprungen, nachdem er sein Herrl gebissen habe, konnte nicht widerlegt werden.

Welpen in Wasser- Kübel brutal ertränkt

Nach einem Hinweis, dass der psychisch schwer angeschlagene und cannabisabhängige Hundehalter "Benji" möglicherweise noch lebend in den Müll geworfen hatte, rasten die Tierschützer zur Müllverbrennung, konnten die Anlage aber nicht mehr stoppen. Es wäre ohnehin zu spät gewesen. Wie sich beim Prozess gegen den Hundehalter diese Woche herausstellte, hatte er das bedauernswerte Geschöpf in einem Wasserkübel ertränkt, weil sich der Extrem-Kiffer von dem seiner paranoiden Meinung nach "ferngesteuerten Wesen" bedroht fühlte. Weil "Benji" beim Spielen nach ihm schnappte, hatte der 38-Jährige Angst, dass der Welpe ihn fressen könnte.

Für den brutalen Tiermord wurde der Mann dann ebenso wenig verurteilt wie für eine Prügel-Attacke gegen die eigene Mutter - laut Gutachter ist und war der Tierquäler unzurechnungsfähig. Weil er aber in Zukunft ähnliche Straftaten begehen könnte, kommt er auf unbestimmte Zeit in den Psycho-Knast, sprich: in ein forensisches Zentrum.  

Zur Vollversion des Artikels