Beim Prozess um die letztlich beschlossenen Einweisung eines Wieners und Cannabis-Kiffers (38) in den Psycho-Knast kommen im Fall "Benjamin" noch schreckliche Details ans Tageslicht.
Wien. Wie oe24 berichtete, quälte der Delinquent, der am Dienstag in Wien vor Gericht stand, seinen erst ein halbes Jahr alten französischen Bulldoggen-Welpen Benjamin zu Tode, schor ihm den Kopf, amputierte ihm die Schnurrhaare - die sogenannten Hundvibrissen, und ertränkte ihn. Das letzte Mal wurde Benjamin am 27.5. am Vormittag gesehen. Auf Nachfrage, wo der Kleine, dem er auch Drogen ins Futter gemischt haben soll, abgeblieben sei, erklärte der Besitzer: „Den findest am Mistplatz".
- Hunde-Quäler wird heute der Prozess gemacht
- Gequälte Bulldogge "Benjamin" - Besitzer festgenommen
- Gequälte und rasierte Bulldogge "Benjamin" tot!
- Tierquäler rasierte Bulldoggen Schnurrhaare und den Schädel
Angst, dass Welpe ihn hätte fressen können
Vor Gericht schilderte der Mann eiskalt, wie und warum er den kleinen Hund ein derartiges Martyrium bereitet hatte: Weil er, wie auch ein Gutachter jetzt feststellte, schwer psychisch angeschlagen ist und unter Paranoia leidet, dachte er, dass "Benjamin fremdbestimmt" und also "durch eine übernatürliche Kraft ferngesteuert" sei und ihn fressen könnte.
Der Floridsdorfer holte einen Kübel und füllte ihn mit Wasser. „Dort hab ihn dann eingetaucht“, sagt er. Solange, bis das arme Tier qualvoll ertrunken ist.
Im Wahn verletzt hat der 38-Jährige auch seine eigene Mutter, die ihn darauf hinwies, dass er nicht mit seinem Vater telefonieren könne, weil der im Mai verstorben wäre. Die Frau erlitt sie eine Schädelprellung, eine Rissquetschwunde an der Stirn, eine Schürfung an der linken Scheitelregion, einen Haarriss im Nasenbein, eine Prellung und Blutunterlaufung der rechten Brustkorbhälfte, einen Brustbeinbruch und eine Prellung des Herzens.
Da der 38-Jährige bei allen taten aufgrund seiner Psycho-Erkrankung (und heftigen Cannabis-Konsum) unzurechnungsfähig war und weil nicht auszuschließen ist, dass er weitere schwere Straftaten begeht, wurde die Einweisung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beschlossen.