Großprojekt
Bundesverwaltungsgericht: Keine Genehmigung für S8 im Marchfeld
17.09.2021
Wegen "mangelhaften Behördenverfahrens" - Umwelt- und Verkehrsministerium muss Alternativenprüfung nachholen - Land Niederösterreich kündigte Rechtsmittel an.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass es keine Genehmigung für die Marchfeld Schnellstraße (S8) gibt. Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde "aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen" an das Umwelt- und Verkehrsministerium zurückverwiesen, teilte das BVwG zur am Freitag veröffentlichten Entscheidung per Aussendung mit. Das Land NÖ kündigte Rechtsmittel an.
Das Ministerium muss laut BVwG eine Alternativenprüfung durchführen. Bei dieser sei zu klären, "ob keine alternative Trassenführung möglich ist, die zu geringeren Auswirkungen führt, und ob zwingende Gründe des öffentlichen Interesses das Interesse des Naturschutzes überwiegen".
Verfahren
Das Verkehrsministerium unter dem damaligen Minister Norbert Hofer (FPÖ) hatte mit Bescheid von April 2019 die Umweltverträglichkeit der S8 Marchfeld Schnellstraße im Abschnitt West - Knoten S1/S8 bis Anschlussstelle Gänserndorf/Obersiebenbrunn bestätigt und damit die Errichtung genehmigt. Aufgrund von insgesamt 18 Beschwerden von Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Nachbarn gegen den positiven UVP-Bescheid war das BVwG am Zug. Das Verfahren hat laut Aussendung ergeben, dass die "Bestimmungen des Artenschutzes sowohl betreffend den Triel als auch das Ziesel durch den Bau und den Betrieb der S8 verletzt werden".
Nach mehreren Verhandlungstagen im Vorjahr hat ein Senat aus drei Berufsrichtern entschieden. Das Verfahren war der Aussendung zufolge inhaltlich komplex. Weil der Bau der Schnellstraße das Brutareal des vom Aussterben bedrohten Vogels Triel laut Gutachter beeinträchtigen würde, beschloss die NÖ Landesregierung im April 2020 eine Anpassung des Schutzgebiets. Der Richtersenat kam nun zum Ergebnis, "dass der Bau und der Betrieb der S8 mit den Schutzzielen der relevanten Naturschutzbestimmungen nicht im Einklang steht - insbesondere dem Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes für den Triel. Die Realisierung der S8 würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets führen". Somit sei eine Alternativenprüfung durchzuführen.
Verkehrsministerium
Weder in der Strategischen Prüfung Verkehr noch im Bewilligungsverfahren der Behörde habe eine ausreichende Alternativenprüfung stattgefunden, führte das BVwG als Mangel an. Daher wurde das Verfahren zur Ergänzung an die Behörde zurückverwiesen. Diese müsse gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. NÖ Naturschutzgesetz eine Alternativenprüfung für verschiedene mögliche Verkehrslösungen nachholen und (falls die beantragte Streckenführung die naturverträglichste ist) darauf aufbauend eine Interessensabwägung durchführen. Dann "hat die Behörde das Verfahren zu ergänzen oder (falls sie zum Ergebnis kommt, dass die beantragte Streckenführung nicht die naturverträglichste ist) den Bewilligungsantrag abzuweisen", teilte das Gericht mit.
Niederösterreichs Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) erklärte in einer Aussendung: "Das Verkehrsministerium und die Asfinag hätten die nun geforderte Alternativenprüfung von Anfang an durchführen können. Stattdessen kostet ein derartiger Verfahrensfehler nun der Bevölkerung im Marchfeld wieder Zeit bis zur Entlastung. Man kann darüber nur den Kopf schütteln." Das Land Niederösterreich werde gegen die BVwG-Entscheidung Rechtsmittel bei den Höchstgerichten ergreifen: "Wir gehen gegen die in unseren Augen rechtswidrige Zurückverweisung der Sache vom BVwG an das Ministerium vor." Ungeachtet dessen sei das Ministerium gefordert, "rasch zu arbeiten" und "berechtigte Interessen der Bevölkerung im Auge zu behalten".
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt eines - es gibt Projekte die vor zwanzig oder dreißig Jahren geplant wurden, aber für die aktuellen Herausforderungen nicht länger passende Lösungen liefern. Das betrifft gerade den massiven Verbrauch von wertvollen Böden oder den Schutz von einzigartigen und streng geschützten Tieren. Genau aus diesem Grund evaluieren wir aktuell das Asfinag-Bauprogramm und diese Entscheidung wird dort natürlich umfassend berücksichtigt werden", reagierte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Die Menschen in der Region sollten "aber rasch und wirksam von der aktuellen Verkehrslawine entlastet werden". Aus diesem Grund wird das Umweltschutzministerium jetzt unmittelbar die Prüfung und Planung von Alternativen zur S8 beginnen. "Nur so kommen wir jedenfalls einen Schritt weiter", so Gewessler. Das Land Niederösterreich sei eingeladen, daran teilzunehmen.
Zwiespältig sah Wolfgang Rehm, Sprecher der beschwerdeführenden Umweltorganisation Virus sowie der Bürgerinitiative Marchfeld, die Entscheidung des BVwG. Es sei gut, dass der UVP-Bescheid nun annulliert sei. Aktuell würde "das Ende der S8" aber weiter hinausgezögert. "Das Bundesverwaltungsgericht hätte selbst entscheiden und den Antrag abweisen müssen", wurde in einer Aussendung festgehalten. Gefordert wurden eine alternative Verkehrslösung für das Marchfeld und eine Offensive bei der Raumordnung "samt Rückwidmung von Baulandreserven".
LAbg. Karin Renner (SPÖ), Dritte Präsidentin des NÖ Landtages, forderte: "Das ständige Hin- und Herschieben der heißen Kartoffel 'Marchfeldschnellstraße' muss endlich ein Ende haben." Sie verlangte die rasche Umsetzung der S8 und ein Gesamtkonzept für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der Region. FPNÖ-Verkehrssprecher LAbg. Dieter Dorner bezeichnete die BVwG-Entscheidung als "Skandalurteil" und forderte, dass die S8 gebaut werden müsse. Die NEOS NÖ sprachen in einer Aussendung von einer "Ohrfeige" für die Landesregierung: "Anstatt hier für eine rasche Lösung für die verkehrsgeplagte Bevölkerung einzutreten, wollte das Land lieber mit dem Kopf durch die Wand." Die Grünen würden seit Jahren auf eine rasche Entlastung mit Ortsumfahrungen hinweisen, übte Helga Krismer, Landessprecherin der NÖ Grünen, Kritik an der ÖVP.
Die S8 ist eines jener Asfinag-Neubauvorhaben, die derzeit vom Umwelt- und Verkehrsministerium auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch evaluiert werden. Der Abschnitt West ist rund 14,4 Kilometer lang und umfährt Raasdorf, Deutsch Wagram, Markgrafneusiedl, Strasshof, Obersiebenbrunn und Gänserndorf. Mit der Schnellstraße sollen die an der B8 liegenden Ortsdurchfahrten entlastet werden.