Der Mutter des Mädchens wird das Quälen von unmündigen Personen vorgeworfen.
Ein schwerer Fall von sexuellem Kindesmissbrauch ist im Burgenland bekannt geworden. Ein zwölfjähriges Mädchen - zum Zeitpunkt des Missbrauchs war es elf Jahre alt - hat vergangene Woche im Bezirk Güssing ein Kind zur Welt gebracht. Der Vater des Babys soll sein Stiefvater sein. Der etwa 30-jährige Mann, der sich bereits wegen eines Sexualdelikts vor Gericht verantworten musste, befindet sich in U-Haft, die Mutter wurde angezeigt.
Ermittlungen gegen Mutter
"Das Verfahren richtet sich nun auch gegen die Mutter", teilte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, auf Anfrage der APA mit. Gegen die Frau, die "geringfügig älter" sein soll, als ihr Partner, werde wegen des Vorwurfs des Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen ermittelt, so Wehofer. Die Mutter sei bereits als Beschuldigte einvernommen worden.
Der Haftantrag gegen den Stiefvater war Dienstag früh gestellt worden. Er befindet sich in der Justizanstalt Eisenstadt. Die nächste Haftprüfung findet spätestens am 3. Dezember statt.
Mädchen und Kind "wohlauf"
Das Mädchen und sein Kind seien derzeit im Spital und "wohlauf", ihnen gehe es "den Umständen entsprechend", teilte die Leitende Sozialarbeiterin des Landes, Bettina Horvath mit. Die Behörde sei Anfang Oktober von der Schule über Verhaltensänderungen bei dem Mädchen informiert worden, es gab eine sogenannte Gefährdungsmeldung.
Die Zwölfjährige habe nicht mitgeturnt, sichtlich zugenommen, die Zunahme aber kaschieren und verstecken wollen, auch viele Fehlstunden fielen auf. Die Jugendwohlfahrt ermittelte, da sich aufgrund der Verhaltensänderungen der Verdacht des sexuellen Missbrauchs aufgedrängt habe. Außerdem war der Stiefvater bereits bekannt - jedoch nicht in dieser Familienkonstruktion, wie Horvath erklärte.
Anfang des Jahres verurteilt
Der Mann stand laut der Sozialarbeiterin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Kindes bereits vor Gericht. Anfang des Jahres sei er auch verurteilt worden, ging aber in Berufung, weshalb dieses Urteil auch nicht rechtskräftig sei.
"Der Stiefvater hatte mehrere Vorbeziehungen, aus denen auch Kinder entstammen – auch leibliche Kinder. Da bestand der Verdacht auf sexuelle Übergriffe", berichtete Horvath. Die Jugendwohlfahrt habe Anzeige erstattet, es habe auch ein Verfahren - auch hier ging es um ein minderjähriges Stiefkind - gegeben. "Dieses Verfahren wurde allerdings zunächst eingestellt. Jahre später wurde der Mann wieder angezeigt, das Verfahren neu aufgerollt."
Die Mutter der Zwölfjährigen wusste Bescheid: "Die Jugendwohlfahrt hat ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und die damals neue Lebensgefährtin über die zurückliegenden Verdachtsfälle in einem Gespräch informiert - leider ohne Erfolg", erzählte Horvath und klärte auf: "Wir können nur aufgrund eines neuen Verdachts tätig werden. Wir dürfen auch niemanden vorverurteilen. Präventive Maßnahmen dürfen wir auch nicht setzen. Wir dürfen ja nur so weit, wie es unbedingt notwendig ist, in Eltern-und Familienrechte eingreifen."