Nationalsozialistische Dateien verschickt

31-jähriger Burgenländer wegen Wiederbetätigung vor Gericht

09.11.2020

Der Mann soll nationalsozialistische Dateien auf Facebook gepostet und auf Whatsapp verschickt haben - 89 Bilder auf Handy gespeichert.

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© TZÖ / Bruna
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Eisenstadt - Am Landesgericht Eisenstadt hat am Montagvormittag ein Prozess wegen Wiederbetätigung gegen einen 31-jährigen Burgenländer begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, nationalsozialistische Dateien auf Facebook gepostet und auf Whatsapp verschickt sowie 89 Bilder auf seinem Handy gespeichert zu haben. Außerdem soll er Suchtgift an Minderjährige weitergegeben und einen Schlagring besessen haben. Der 31-Jährige bekannte sich zu den Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig.
 
Auf Facebook habe der Burgenländer unter anderem ein Bild von einem Soldaten der deutschen Wehrmacht mit dem Wahlspruch der SS "Meine Ehre heißt Treue" veröffentlicht. Weitere Bilder, etwa von einem Kühnengruß vor der Flagge des Nationalsozialismus, habe er auf Whatsapp an einen Freund geschickt, erläuterte der Staatsanwalt.
 
Auf seinem Handy seien 89 nationalsozialistische Bilder und bei einer Hausdurchsuchung Adolf Hitlers "Mein Kampf" gefunden worden. "Aus der Gesamtschau heraus ist klar erkennbar, dass es über das bloße historische Interesse weit hinausgeht", sagte der Staatsanwalt.
 
Einen Großteil der Bilder, die auf seinem Handy gespeichert waren, habe der 31-Jährige nicht verbreitet, betonte sein Verteidiger. Es handle sich um drei Postings auf seiner Facebook-Seite und drei Nachrichten auf Whatsapp. Der Angeklagte selbst erzählte vor dem Geschworenengericht, dass er die Sache "nicht ernst genommen" habe und sprach von Scherzen.
 

"Schlechten Tag gehabt" - Bilder deshalb gepostet

 
Er habe "im Internet herumgesucht" und sei dabei auf die Bilder gestoßen. Bei den Postings habe er "einen richtig schlechten Tag gehabt", das Profil habe er extra erstellt und sonst nicht verwendet. Zudem sei er seit einem Arbeitsunfall 2013 gesundheitlich angeschlagen und könne nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten.
 
Richterin Birgit Falb betonte, dass die Dateien für sie "mit geschichtlichem Interesse nichts zu tun" hätten. "Wenn ich mich dafür interessiere, dann lese ich mir Artikel auf Wikipedia durch. Aber das sind sehr eindeutige Aussagen, irrsinnig abwertend", sagte sie. Auf einem Bild, das Hitler zeige, stehe etwa "Happy Birthday", was kaum als historisches Interesse gedeutet werden könne.
 
Zu den Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften in drei Fällen bekannte sich der 31-Jährige teilweise schuldig. Es sei möglich, dass er Bekannte hin und wieder mitrauchen habe lassen, aber er habe nicht gewusst, dass diese minderjährig waren. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.
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