Verpflichtende Wochenend- und Feiertagsdienste
Ärzte-Bereitschaften: Burgenland brachte Verfassungsklage ein
14.03.2022Doskozil: "Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch an Wochenenden, Feiertagen und anderen Randzeiten gewährleistet ist."
Das Burgenland pocht auf verpflichtende Bereitschaften für Ärzte an Wochenenden und Feiertagen und hat hierzu wie angekündigt eine Verfassungsklage zum Ärztegesetz eingebracht - mit dem Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erklärte dazu am Montag: "Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch an Wochenenden, Feiertagen und anderen Randzeiten gewährleistet ist."
Not- und Bereitschaftsdienst seit Mitte 2021 im Burgenland nicht mehr verpflichtend
Seit Mitte 2021 sei der Not- und Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht für die praktischen Ärzte im Burgenland nicht mehr verpflichtend. Das sei unverständlich, so Doskozil: "Dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen selbst regeln kann, ist ein unhaltbarer Zustand. Unsere Verfassungsklage hat daher das Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen."
Der Bundesgesetzgeber hat der Ärztekammer die Einrichtung eines ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes als Aufgabe des eigenen Wirkungsbereiches zugewiesen. Die Burgenländische Landesregierung ist allerdings der Auffassung, dass es sich hierbei um eine im öffentlichen und gesamtgesellschaftlichen Interesse gelegene Aufgabe handelt und diese Angelegenheit über die bloßen Interessen der Ärzteschaft hinausgeht. Aus diesem Grund erachtet die Landesregierung die durch das Ärztegesetz erfolgte Zuweisung dieser Aufgabe in den eigenen Wirkungsbereich der Ärztekammer als verfassungswidrig.
Diese Ansicht stütze sich insbesondere auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2014. Damals habe der VfGH erklärt, dass die Führung der Ärztelisten im eigenen Wirkungsbereich verfassungswidrig sei, da die Eintragung in die Ärzteliste nicht nur im ausschließlichen und überwiegenden Interesse der Ärztekammer, sondern auch im öffentlichen Interesse erfolge.
Der Präsident der burgenländischen Ärztekammer Michael Lang nahm die Klage zur Kenntnis und meinte zur APA, man warte auf den Ausgang des Verfahrens. Die Kammer habe Doskozil ein Konzept für die Bereitschaftsdienste übermittelt, das aber unbeantwortet geblieben sei. Lang hatte bereits erklärt, dass die Regelung "juristisch lupenrein" sei. Auch funktioniere die freiwillige Besetzung der Dienste im Großen und Ganzen gut.