Eisenstadt

Auf Ex-Frau eingestochen: Zwölf Jahre Haft für Mann (42)

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Ein 42-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.  

Der ungarische Staatsbürger soll im vergangenen März auf dem Parkplatz vor ihrem Wohnhaus in Breitenbrunn (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) auf seine Ex-Frau eingestochen und sie schwer am Hals verletzt haben. Er wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Glück überlebt

Der Frau, die die Messerattacke laut einem Sachverständigen nur mit Glück überlebte, muss der Mann rund 19.000 Euro zahlen und der gemeinsamen Tochter, die bei der Tat dabei war, 10.000 Euro. Der Angeklagte, der laut Gutachten an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet, dürfte der 33-Jährigen nach der Scheidung Anfang 2024 mehrmals aufgelauert und sie immer wieder angerufen haben. Ende März nahm er laut Anklage schließlich ein Küchenmesser mit, als er das Mädchen nach einem Besuch wieder zur Mutter brachte. Er hockte sich in die Tür und verwickelte die Frau in ein Gespräch, ehe er sie an den Haaren packte und ihr mit dem Messer in den Hals schnitt.

Die Frau konnte sich schwer verletzt in die Wohnung eines Nachbarn retten, der die Einsatzkräfte alarmierte. Sie erlitt eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals. "Dass das Opfer diese Verletzung überlebt hat, ist nur reinem Glück zu verdanken", betonte die Staatsanwältin vor Gericht. Der Angeklagte flüchtete nach der Messerattacke und ließ die Tochter am Parkplatz zurück.

Mann geständig

Er gestand vor Gericht zwar, dass es einen solchen Vorfall gegeben habe, bestritt aber, dass er die 33-Jährige töten wollte. Mit dem Messer habe er sie lediglich erschrecken wollen, weil er die Tochter öfter sehen wollte. Dabei seien sie aber beide gestürzt, wobei die Frau die zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals erlitten habe. "Ich wollte sie nicht verletzen, das ist versehentlich passiert", beteuerte der Mann, gegen den zum Zeitpunkt der Tat ein Betretungsverbot bestand. Außerdem lief wegen der zahlreichen Anrufe und Nachrichten an die Ex-Frau ein Strafverfahren wegen beharrlicher Verfolgung.

Ein Sachverständiger erläuterte vor Gericht, dass es sich um eine "aktive Schnittführung" gehandelt habe und nicht etwa um einen Sturz, zumal durch den Schnitt auch ein Kopfwendemuskel der Frau weitgehend durchtrennt worden sei. Beim Angeklagten stellte ein Gutachter eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit hoher emotionaler Instabilität fest. Er habe die Trennung von seiner Frau nicht verkraftet.

Bei seiner Festnahme am Tag nach der Messerattacke wurde in der Wohnung des Mannes unter anderem auch ein Abschiedsbrief an seine Tochter und deren Großmutter gefunden, in dem er "so schreibt, als wüsste er schon, dass die Mutter dann nicht mehr leben wird", hielt Richterin Karin Lückl fest. Der 42-Jährige, der sich nach der Tat ebenfalls eine Schnittverletzung am Hals zugefügt haben dürfte, wies auch das zurück. Das Schreiben sei gar kein Abschiedsbrief.

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