Prozess in Eisenstadt

Baby misshandelt: 39 Knochen gebrochen

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Verhandlung gegen Eltern vertagt - Beweisstücke sollen untersucht werden.

Ohne Urteil ist am Donnerstagnachmittag der zweite Prozesstag im Fall eines im vorigen September misshandelten zwei Monate alten Mädchens im Burgenland zu Ende gegangen. Den Eltern war fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen worden. Die Verteidigung der 23-jährigen Mutter stellte einen Beweisantrag, dem vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Birgit Falb stattgegeben wurde. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die ersten beiden Tage (der Prozess startete am Mittwoch, Anm.) zeichneten sich einerseits durch viele Tränen der Mutter aus - und besonders durch die Details, die das Martyrium der nun fast einjährigen Tochter beschrieben. "Es gab insgesamt 39 einzelne Knochenbrüche", teilte die gerichtsmedizinische Sachverständige Eva Scheurer mit. Es habe sehr viele, unterschiedliche Brüche gegeben, die einerseits frisch oder auch schon mehrere Wochen alt waren.

Die Liste der Verletzungen, die bei dem Mädchen einen Tag nach der Einlieferung ins Spital in Graz festgestellt worden waren, war auch einmal mehr für die Angeklagte zu viel: 16 Rippenbrüche rechts, neun links - zum Teil auch mehrfach, beide Schlüsselbeine sowie das Schulterblatt gebrochen. Weiters wurden dem damals zwei Monate alten Säugling mehrere Brüche der Extremitäten durch Schläge oder heftiges Herumziehen oder Reißen - etwa beim Wickeln oder Heben - jedenfalls aber durch "ziemlich viel Gewalt" zugeführt, so Scheurer.

Auch die Schwellung am Ohr - "durch einen heftigen, direkten Schlag" - und kleinere Verletzungen im Gesicht wurden entdeckt. Die "massivste" Verletzung sei ein Schädelbruch am Hinterkopf mit Hirneinblutung gewesen. Diese dürfte dem Mädchen nur wenige Tage zuvor zugefügt worden sein. Dabei dürfte der Kopf gegen die Wand oder gegen den Boden geschlagen worden sein, erläuterte die Sachverständige.

Über mögliche Spät- und Dauerschäden berichtete Kinder- und Jugendneuropsychiater Werner Gerstl. "Ganz sicher waren die Verletzungen mit besonderen Qualen verbunden." "Es gibt keinen Skelettbereich, der nicht von einer Fraktur betroffen war", schilderte der Facharzt für Kinderheilkunde.

Weiters erläuterte der Mediziner, dass das Mädchen keinesfalls autistisch sei. "Aber die Ich-Entwicklung kann tiefen Schaden genommen haben." Spät-und Dauerfolgen seien mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, bisher gebe es diese allerdings nicht, so Gerstl. "Es gibt bei Kleinkindern eine Gewöhnung an den Schmerz, der als Realität des Lebens wahrgenommen wird", meinte er auf die Frage von Richterin Falb, warum das Kind nicht ständig geweint hätte. Seiner Ansicht nach habe mit hoher Wahrscheinlichkeit die emotionale Bindung zur Mutter beziehungsweise zum Vater gefehlt.

Die angeklagten Eltern sollen laut Aussage der besten Freundin der 23-Jährigen eine "Hass-Liebe" zueinander gehabt haben. Dass sowohl der 25-jährige Vater als auch die Mutter sich um beide Kinder - der ältere Sohn war von Misshandlungen verschont geblieben - gekümmert hatten, betonten wie schon am Mittwoch, auch am Donnerstag weitere Zeugen. Die beiden hätten aber sehr oft gestritten.

Die psychologische Sachverständige Doris Bach attestierte beiden Elternteilen eine Persönlichkeitsstörung. Der Vater habe eine abhängige Persönlichkeitsstörung. Diese zeichne sich vor allem durch klammerndes Verhalten und Trennungsängste aus. Man sei latent depressiv, melancholisch, stelle sich aufgrund der Trennungsängste wenig Konflikten. Die Mutter hingegen habe eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline. Die beiden Angeklagten hätten sich aus Bachs Sicht gefunden, weil es sich bei den beiden um zwei suchende Menschen handle.

Die schweren Verletzungen waren im September des Vorjahres bei einer Untersuchung wegen einer Schwellung am Ohr - damals war das Kind bereits vielfach verletzt - festgestellt worden. Etwa zwei Wochen zuvor hatte der Kinderarzt das Mädchen untersucht: "Ich habe keine Verletzungen oder einen Bruch oder Verhaltensauffälligkeiten bei dem Kind festgestellt“, sagte der Kinderarzt vor Gericht aus. Laut Gerichtsmedizinerin sei es nicht ungewöhnlich, dass ein Arzt diese Verletzungen nicht bemerken könne.

Den Eltern - beide bestreiten die Tat - droht ein Strafausmaß bis zu zehn Jahren Haft. Die Mutter muss sich weiters wegen dem Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betruges vor Gericht verantworten.

Die Gegenstände, die nun für die Vertagung sorgten - ein Stein, eine Stoffwindel und ein Geschirrtuch - hatten die Eltern der Angeklagten im Haus des Paares im Keller gefunden und der Polizei übergeben. Nun sollen diese auf Blutspuren des Mädchens und auf DNA-Spuren von unter anderem dem Kind und der Eltern untersucht werden.

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