Prozess

Burgenland: Lehrer hatte Oralsex mit Schüler

19.08.2016

Zudem wollte der Pädagoge von zwei anderen Schülern Porno-Bilder bekommen.

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© Getty/ Symbolbild
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Weil er im Vorjahr in der Pause einmal Oralsex mit einem Maturanten gehabt haben soll, ist am Freitag ein Lehrer in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Die Anklage warf dem Pädagogen Missbrauch des Autoritätsverhältnisses vor. Der Prozess endete diesbezüglich mit einer Diversion, der Beschuldigte muss 6.500 Euro zahlen. Vom ebenfalls erhobenen Vorwurf der Nötigung wurde der Mann freigesprochen.

Sex-Chats

Der Lehrer, der auf die 30 zugeht, hatte den Jugendlichen, der damals knapp vor seinem 18. Geburtstag stand, beim Chat im Internet getroffen - laut seiner Aussage zunächst, ohne zu wissen, um wen es sich handle. Die Anklage warf ihm auch vor, dass er zwei weitere Schüler des Maturajahrganges ebenfalls beim Chatten aufgefordert haben soll, pornografische Bilder von sich selbst zu machen und ihm zu schicken. In beiden Anklagepunkten bekannte sich der Lehrer schuldig.

Den ihm zur Last gelegten Nötigungs-Vorwurf, wonach er versucht haben soll, Zeugen bei ihrer Aussage zu beeinflussen, wies der Beschuldigte zurück. In einem Gespräch, das er mit einem weiteren Schüler einige Wochen nach der Matura geführt habe, habe er nur erfahren wollen, was über ihn geredet werde. Dass er die zwei Schüler beeinflussen habe wollen, bei der Polizei falsche Angaben zu machen, wie ihm die Anklage vorwarf, stimme nicht, verantwortete sich der Lehrer.

"Schade um sie als Lehrer"

"Schade um sie als Mittelschulprofessor", sagte Einzelrichter Wolfgang Rauter zum Beschuldigten. Was man von Kollegen gehört habe, sei dieser "ein sehr guter Mittelschullehrer" gewesen. "Aber wir haben natürlich dafür zu sorgen, dass zwischen Lehrern und Schülern jene Distanz aufrechterhalten bleibt, die geboten ist", fuhr der Richter fort.

Dem Antrag des Verteidigers folgend, regte er für die ersten beiden Anklagepunkte (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Herstellung und Überlassung von pornografische Darstellungen, Anm.) eine diversionelle Erledigung an. Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass dies aus generalpräventiven Gründen nicht angezeigt sei. Hier könne in der Öffentlichkeit ein falsches Bild entstehen.

Er sei der Meinung, dass man auch mit einer "deftigen" Geldstrafe zeige, "dass so etwas nicht zu akzeptieren ist", entgegnete der Richter und setzte die Strafe mit 6.500 Euro - 180 Tagsätze zu 35 Euro plus 200 Euro Prozesskosten - an. Vom Pädagogen verlangte er eine Erklärung, dass dieser zumindest die nächsten drei Jahre nicht in den Schuldienst gehe.

Das habe er nicht vor, in seinem neuen Beruf in der IT-Branche gefalle es ihm sehr gut, sagte der ehemalige Lehrer. Er sei Vertragslehrer gewesen, der Vertrag sei nach Auslaufen nicht verlängert worden. "Distanz wahren, junger Mann", riet der Richter dem Beschuldigten zum Abschluss der Verhandlung.

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