Der 56-Jährige verging sich mehrmals an seinem Opfer. Die Minderjährige erhält 30.000 Euro Schmerzensgeld.
In Eisenstadt ist am Donnerstag ein 56-Jähriger vor Gericht gestanden, dem schwerer sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen wurde. Der Mann soll sich in den Jahren 1991 bis 1993 mehrmals an seiner heute 28-jährigen Nichte vergangen haben. Sie sei unter anderem festgehalten, eingesperrt sowie einmal in einem Wald an einem Baum angebunden worden. Der Burgenländer wurde zu fünf Jahren unbedingter Haft und 30.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte ging in Berufung.
Täter zeigt keine Reue
Angefangen habe alles ab dem zehnten
Lebensjahr der jungen Frau. Damals folgte sie ihrem Onkel ins Badezimmer,
welches dieser abschloss und das Mädchen dann zu oralen Handlungen zwang.
"Was ist sie den überhaupt ins Bad hineingekommen", las Richter Wolfgang
Rauter eine Aussage aus dem Einvernahmeprotokoll des Angeklagten vor. Der
56-Jährige zeigte keine Reue und war nur zu dem Vorfall im Badezimmer
geständig. Dass er die Minderjährige an einen Baum gebunden haben soll, um
sie unsittlich zu berühren oder bei Spielen versucht habe, ihr zwischen die
Beine zu fassen, bestritt er vehement. Vielmehr ergriff er beim Schlusswort
die Möglichkeit, den Richter darauf hinzuweisen, dass dieser sich
"blamiere", wenn er ihn bestrafe, seien dies doch "alles Falschaussagen".
"Opfer muss Gosch'n halten"
Aufgekommen war der
Missbrauch durch einen Streit zwischen dem Vater des Mädchens und dem
Angeklagten. Zwar hatte das Kind an seinem 14. Geburtstag die sexuellen
Übergriffe gegenüber der Mutter angesprochen - diese wollte den Onkel zum
Geburtstag einladen, das Mädchen lehnte das ab -, bat aber darum nichts zu
unternehmen. Aus Scham und weil sie die Großmutter nicht verletzen wollte,
wurde geschwiegen. "Sie (das Opfer, Anm.) spürte ganz genau, sie muss 'die
Gosch'n halten', weils die Großmutter sonst nicht aushält, was der Sohn
anstellt", formulierte der Leitende Staatsanwalt Wolfgang Swoboda.
Frau leidet unter den Folgen
Durch die Verlängerung der
Verjährungsfrist im Rahmen des sogenannten zweiten Gewaltschutzpakets, das
in diesem Jahr beschlossen wurde, konnte der Fall verhandelt werden. Der
Staatsanwalt wies darauf hin, dass es zwar nicht zum "Geschlechtsakt
gekommen ist und festhalten oder festbinden nicht die Spitze des Spektrums
sind, aber im oberen Teil". Die junge Frau leide noch heute an den Folgen.
Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil
von fünf Jahren unbedingter Haft und 30.000 Euro Schmerzensgeld ein.