Kopfsteinpflaster

Fuß gebrochen: Frau klagt Stadt

09.06.2010

Vier Wochen Gips, weil sie sich am Kopfsteinpflaster in Eisenstadt verletzte

Zur Vollversion des Artikels
© stadt eisenstadt
Zur Vollversion des Artikels

Das Thema könnte bald viel Städte Österreichs interessieren. Denn Eva Rauchbauer (45)hat die Stadt Eisenstadt auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie in der Altstadt am Kopfsteinpflaster hängen blieb, sich das Wadenbein brach und dann vier Wochen flachlag: Liegegips. „Ich bin mit meiner Tochter einfach so entlangspaziert, nicht extra schnell, und plötzlich bin ich mit der Schuhspitze am Pflasterstein hängen geblieben, umgeknickt und ich hab schon gespürt: der Fuß ist ab“, so Rauchbauer.

Dabei trug die Dame keine schwindelerregend hohen Stöckelschuhe, sondern ganz flache. „Ich bin hier kein Einzelfall, jeder kennt jemanden, der schon einmal gestolpert ist, oder ist selbst schon gestolpert. Das geht doch nicht, die Stadt kann einem das nicht zumuten“, ist Rauchbauer immer noch erbost – und hat ihre Erregung deshalb auch in eine Klage verwandelt. Die Stadt Eisenstadt wurde von der rüstigen Burgenländerin nämlich auf 7.000 Euro verklagt.

„Keine Schuld“
Im Büro von Bürgermeisterin Andrea Fraunschiel reagiert man gelassen auf die Klage. „Es kann sich ja nur um grobe Fahrlässigkeit handeln, und die wird man uns nicht vorwerfen können“, so Maximilian Schulyok, Sprecher der Stadtchefin. Laufend würde das Kopfsteinpflaster ausgebessert, jedes Jahr die Frostschäden behoben, aber: „Es kommt gelegentlich vor, dass jemand hängen bleibt, aber das ist beim Kopfsteinpflaster eben so. Dafür ist es historisch gewachsen und wunderschön.“ Schlimm wäre es aus seiner Sicht, würde Rauchbauer gewinnen: „Das wäre für viele Städte in Österreich ein Katastrophe.“

Zur Vollversion des Artikels