Tierquälerei
Jäger erschossen 66 Katzen
13.08.2007
Ein brutaler Fall von Tierquälerei ist in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) im Nordburgenland entdeckt worden.
Zwei Jäger aus dem Bezirk Neusiedl am See sollen seit dem Frühjahr 2006 insgesamt 66 Katzen zumeist mit Fallen gefangen und anschließend erschossen haben. Laut Sicherheitsdirektion Burgenland kamen die Polizisten den beiden auf die Spur, nachdem ein Mann gemeldet hatte, dass seine Katze verschwunden war.
Der Nickelsdorfer erzählte der Polizei im Juni, dass ihm innerhalb eines Jahres zwei Katzen abhandengekommen seien. Er äußerte auch den Verdacht, dass ein Jäger die Tiere mit einer Falle gefangen und sie anschließend seinem Hund vorgeworfen habe.
Daraufhin begannen die Beamten mit ihren Erhebungen. Durch die Befragung mehrerer Katzenbesitzer, deren Tiere ebenfalls fehlten, stießen die Beamten bald auf zwei Verdächtige im Alter von 49 und 54 Jahren. Im Zuge der Einvernahmen gaben die beiden schließlich die Taten zu.
Wilde Szenen ans Tageslicht
Der 49-Jährige soll laut Polizei
mit Hilfe einer sogenannten Lebendfangfalle auf seinem Grundstück 20 Katzen
gefangen haben. Danach habe er sie ins Revier gebracht und die Tiere mit
einem Flobertgewehr erschossen. Der 54-Jährige soll an vier verschiedenen
Plätzen im Ortsgebiet von Nickelsdorf insgesamt 45 Katzen eingefangen und
sie dann ebenfalls getötet haben.
Einmal soll der 49-Jährige während der Fahrt in Nickelsdorf mit einem Schrotgewehr aus dem Auto auf eine Katze geschossen haben. Danach habe der 54-jährige, der den Wagen lenkte, angehalten, sei ausgestiegen und habe das verletzte Tier mit dem Flobertgewehr erschossen.
Bis zu 1 Jahr Haft
Die zwei Verdächtigen, beide besitzen einen
Jagdkarte, wurden wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Burgenländische
Jagdgesetz angezeigt. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen
Tierquälerei beträgt bis zu einem Jahr Haft.
Ausschluss aus Jagdverband droht
Im Fall einer rechtskräftigen
Verurteilung seien auch Konsequenzen vom Landesjagdverband möglich. Beide
könnten ihre Jagdkarte verlieren und von der Mitgliedschaft im
Landesjagdverband ausgeschlossen werden.