Der "Müllpfand", der beim Nova Rock Festival in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) 2024 verrechnet worden ist, war unzulässig.
Das hat das Landesgericht Eisenstadt nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) entschieden. Die entsprechenden Klauseln seien, auch nach Ansicht des Gerichtes, unklar formuliert und missverständlich, teilte der VKI am Mittwoch in einer Aussendung mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verrechnet wurden den Besucherinnen und Besuchern 20 Euro, die am Festivalgelände in bar zu bezahlen waren. Dieser "Pfand" sollte laut Veranstalter dazu motivieren, den eigenen Müll wieder einzusammeln und nicht wahllos auf den Boden zu werfen. Zehn Euro bekam man zurück, wenn man einen "mindestens halbvollen Müllsack" inklusive Beleg bei den Abgabestellen zurückbrachte. Die Formulierung "halbvoller Müllsack" biete aber Raum für Ungleichbehandlung, hieß es in der Urteilsbegründung. Sowohl für die Mitarbeiter, die das kontrollieren sollen, als auch für die Festivalbesucher sei unklar, was "halbvoll" bedeute. Die Regelung könne so nicht einheitlich umgesetzt werden und führe zu willkürlichen Entscheidungen. Zudem gebe es Müllsäcke in unterschiedlichen Größen.
Zahlung brachte keine Zusatzleistung für Besucher
Die Hälfte des "Müllpfandes" habe die Nova Music Entertainment GmbH unabhängig davon in jedem Fall einbehalten. Welche zusätzlichen Leistungen es dafür neben der Müllentsorgung gegeben habe, sei unklar, hielt der VKI fest. Es gehöre zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Festivalveranstalters, den Müll nach einer Veranstaltung zu entsorgen. Diese Leistung sei bereits in den vertraglichen Verpflichtungen enthalten und könne in dieser Form nicht nochmals verrechnet werden, so der VKI.
VKI-Jurist Joachim Kogelmann betonte: "Klauseln, die über den Ticketpreis hinausgehend zusätzliche Gebühren regeln, müssen klar formuliert sein und dürfen sich nicht dazu eignen, Verbraucherinnen und Verbraucher ungleich zu behandeln." Das gelte auch, "wenn die Gebühr einem grundsätzlich unterstützenswerten Umweltschutzgedanken Rechnung tragen möchte". Aus Sicht des Landesgerichts wäre ein "normales" Pfandsystem, bei dem unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung erfolgt, möglich, sofern dieses eben kein Entgelt für Zusatzleistungen vorsehe.