Alkolenker verurteilt
Mädchen starb nach Unfall im Südburgenland
25.01.2013Zwei Jahre unbedingt - Nicht rechtskräftig - 19-jähriger Mitfahrer nach Unfall querschnittsgelähmt.
Ein 42-jähriger Südburgenländer ist am Freitag am Eisenstädter Landesgericht im zweiten Rechtsgang zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Juni 2011 einen Verkehrsunfall verursacht haben, bei dem ein 17-jähriges Mädchen ums Leben kam, ein 19-jähriger Mitfahrer ist seither querschnittsgelähmt. Der Angeklagte, arbeitslos, verschuldet und "verzweifelt", soll außerdem im Vorjahr eine Geldbörse aus einem unversperrten Auto gestohlen haben. Er wurde auch bei weiteren Diebstahlsversuchen erwischt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 2. Juni 2011 kam es nach einem Discobesuch auf der B63 bei Großpetersdorf (Bezirk Oberwart) zu dem folgenschweren Unfall. Der Lenker, mit 1,36 Promille Alkohol im Blut, kam mit seinem Pkw in einer Linkskurve von der Straße ab, schlitterte über eine etwa zehn Meter hohe Böschung und riss beim Anprall einen 15 Zentimeter dicken Baum um. Nach mehreren Überschlägen kam der Pkw auf den Rädern zum Stehen.
Im Wagen befanden sich ein heute 32-jähriger Mann als Beifahrer, sowie das Mädchen und ein 19-jähriger Freund. Um das Leben der 17-Jährigen, die der Angeklagte "gar nicht gekannt" habe, kämpften die Ärzte noch im Spital, sie starb jedoch drei Tage später.
Der damals 19-jährige Bursche wurde ebenfalls schwer verletzt. Er ist heute querschnittsgelähmt. Seine junge Ehefrau - die beiden haben nach dem Unfall geheiratet - pflegt ihn, so sein Vertreter. Der Lenker wurde schwer, der Beifahrer leicht verletzt.
Am Freitag musste sich der 42-Jährige bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Bei der ersten Verhandlung am 17. Oktober 2011 habe man den Beifahrer ausgeschieden weil ein Gutachten fehlte. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt meldete daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde an und bekam vom Wiener Oberlandesgericht recht. Das Urteil damals: 16 Monate unbedingt.
Nun wurde er wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, alkoholisiert und unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie wegen gewerbsmäßigem Diebstahl, teilweise durch Versuch, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel verurteilt. Der Angeklagte selbst meinte vor Gericht: "Ich möchte mich nur entschuldigen." Zuvor gab er zu Protokoll, dass er in der Vergangenheit bereits vier Mal seinen Führerschein abgeben musste, und zwar "weil ich alkoholisiert gefahren bin".
Richterin Birgit Falb wertete unter anderem das Geständnis, den ordentlichen Lebenswandel, seine Eigenverletzung und dass er keine Vorstrafen habe als mildernd. Erschwerend wertete sie das Zusammentreffen mehrerer Delikte, die schweren Dauerfolgen und dass er alkoholisiert gefahren sei.
Neben der Haftstrafe muss der 42-Jährige dem heute 21-jährigen Querschnittsgelähmten ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 5.000 Euro zahlen, dem Beifahrer 900 Euro. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.