Vier Jahre Haft kassierte am Freitag der Horror-Stiefvater aus Güssing. Beim nächsten Prozess droht lebenslang.
Die (rechtskräftigen) drei Jahre, die der gebürtige Wiener aus einer Großfamilie von der Rennbahnweg-Siedlung am Freitag vom Oberlandesgericht aufgebrummt bekam, waren für den Missbrauch einer zehnjährigen Stieftochter aus einer früheren Beziehung. Das Opfer, heute 18, leidet noch immer an den Folgen der Übergriffe – es bekam für die erlittene Angst und psychische Traumatisierung 5.000 Euro Schmerzensgeld.
Angeklagter schüttelte über Urteil nur den Kopf
Der Angeklagte hatte diese Zahlungsforderung und das Strafausmaß jahrelang bekämpft und zeigte sich auch bei der Verhandlung am OLG uneinsichtig bis zuletzt: Der anfangs von einem dicken Pullover Kaschierte wiegte bis zuletzt verneinend den Kopf. Auch die Urteilsverkündung nahm der 33-Jährige eher erstaunt zur Kenntnis. Weiß der Mann noch gar nicht, dass er wegen des aktuellen Falls (für den er demnächst angeklagt werden wird) wesentlich mehr abräumt als diesmal? Für den schweren sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen mit anschließender Schwangerschaft drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Dazu könnte der Richter zusätzlich eine Verwahrung im Maßnahmenvollzug gegen den (mutmaßlichen) gefährlichen Rückfalltäter bzw. zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrecher anordnen.
Eine Entlassung ist nur bei deutlicher Besserung der psychischen Zurechnungsfähigkeit möglich – die Strafe kann daher bei Nicht-Therapierbarkeit bis lebenslang gehen. In allen diesen Fällen gilt im Gegensatz zur aktuellen Verurteilung noch die Unschuldsvermutung.