Amtsmissbrauch und Nötigung: Prostituierte belasten Ermittler.
Ein Polizist, der im Burgenland jahrelang als Ermittler im Rotlichtmilieu eingesetzt war, muss sich heute, Montag, in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen Amtsmissbrauch sowie geschlechtliche Nötigung vor. Unter anderem soll der Beamte bei privaten "Kontrollen" in Bars eine Prostituierte im Intimbereich berührt und 50 Euro "Sicherheitsleistung" verlangt haben. Der seit zwei Jahren suspendierte Ermittler, der von mehreren Frauen belastet wird, beteuerte vor Gericht seine Unschuld.
Der Beschuldigte sei im Zuge seines Dienstes unter anderem als "Rotlichtbeauftragter" für Kontrollen in Etablissements tätig gewesen, erläuterte der Staatsanwalt. Dabei wurde überprüft, ob sich die Prostituierten regelmäßig den vorgeschriebenen Gesundenuntersuchungen und Bluttests unterziehen und ob sie ordnungsgemäß gemeldet seien. Solche Kontrollen dürften immer nur durch zumindest zwei Beamte erfolgen.
Im Frühjahr 2009 soll der 49-Jährige privat allein eine Bar außerhalb der Öffnungszeiten besucht und dabei erklärt haben, dass er eine Kontrolle durchführe. Von einer der Prostituierten, bei der er einen "Mangel" bei der Gesundenuntersuchung feststellte, habe der Beamte 50 Euro als Sicherheitsleistung verlangt, so der Ankläger. Als die Frau sagte, dass sie das Geld nicht hätte, soll der Ermittler sich bereiterklärt haben, von der Sicherheitsleistung Abstand zu nehmen, "wenn er sie begrapschen könne".
Der 49-Jährige habe die Frau schließlich an der Brust berührt und sie auch auf die Brust geküsst. In einem anderen Fall soll der Beschuldigte eine Prostituierte im Intimbereich berührt haben, bis es der Frau "zu viel" geworden sei und sie gesagt habe, sie wolle lieber die 50 Euro zahlen. Daraufhin habe er von ihr abgelassen und sei weggegangen. Die angeklagten Delikte seien nur "die Spitze des Eisberges", meinte der Staatsanwalt. Es sei jedoch aufgrund der hohen Fluktuation in den Etablissements schwierig gewesen, Zeugen auszuforschen.
Der Verteidiger des Ermittlers verwies auf "erhebliche Widersprüche", die bei den Aussagen der Zeuginnen bestünden: "Von einer Lage, so wie sie die Staatsanwaltschaft hier darstellt, kann überhaupt nicht die Rede sein."