Zwei Rumänen brachten 14 serbische Staatsbürger von Ungarn nach Österreich.
Zwei im Juni im Burgenland festgenommene mutmaßliche Schlepper (21, 22) sind am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt zu teilbedingten Haftstrafen im Ausmaß von 14 und 20 Monaten - davon vier bzw. sechs Monate unbedingt - verurteilt worden. Polizisten hatten die beiden Rumänen am Grenzübergang Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) zusammen mit 14 illegalen Grenzgängern aufgegriffen. Ihnen wurde auch versuchter Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Sie hatten einem Beamten 300 Euro geboten, um sie unbehelligt weiterfahren zu lassen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Aussage gegen Aussage
Im Juni diesen Jahres wollten die jungen
Männer die Serben, unter denen sich fünf Kinder im Alter von zwei Monaten
bis fünf Jahren befanden, vom ungarischen Szeged nach Wien schleppen. Auf
der Fahrt sei bereits besprochen worden, was zu tun wäre, wenn sie auf die
Polizei treffen würden. Bis zu diesem Punkt stimmten die Zwei in ihren
Aussagen überein. Als es aber darum ging, wer für die Bestechung des Beamten
verantwortlich sei, da stand dann Aussage gegen Aussage.
Der 21-jährige Fahrer des Autos sagte aus, dass sein älterer Kollege der Drahtzieher gewesen sei und ihn aufgefordert habe, dem Polizisten das Geld zu geben. Der Beifahrer wies dies zurück. Das mit der Bestechung habe er nur für Ungarn gemeint: "Ich habe nicht an Österreich gedacht, da geht so etwas nicht."
"Bestechung verpönt"
Dennoch wurden einem Beamten
300 Euro entgegengehalten, nachdem dieser den Bus untersucht hatte. In Folge
nahm er die beiden Rumänen und ihre Insassen fest. Der Verteidiger des
Fahrers meinte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant angestiftet wurde und
"quasi den Taxi-Chauffeur" gespielt habe. Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für
den Angeklagten" plädierte der Verteidiger des mutmaßlichen Drahtziehers für
eine milde Bestrafung.
Der 22-Jährige wurde schließlich zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt, der Fahrer des Autos bekam vier Monate. Das Urteil soll in Bezug auf den versuchten Missbrauch der Amtsgewalt eine "generalpräventive Wirkung" haben, so Richterin Birgit Falb: "In der Bevölkerung ist die Bestechung von Beamten verpönt." Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.