Der Prozess gegen zwei junge Angeklagte (17,19) wurde am Donnerstag vor dem Landesgericht Eisenstadt fortgesetzt. Eine gerichtsmedizinische Gutachterin kann nicht mit Sicherheit bestätigen, dass die Schläge Ursache für den Tod des 42-Jährigen waren.
Der spektakuläre und traurige Prozess rund um eine Rauferei vor einer Disco in Schattendorf, ging am Donnerstag in die nächste Runde. Der Vorwurf an die Angeklagten: Sie sollen am 18.Dezember 2022 nach einem Streit einen 42-jährigen Familienvater so geschlagen haben, dass er später im Spital an einer Hirnblutung verstarb. Versuchte schwere Körperverletzung wurde ihnen von der Staatsanwaltschaft angelastet.
Am Donnerstag kassierten die beiden jugendlichen Angeklagten, ein Syrer (19) und ein Burgendländer (17) vom Landesgericht Eisenstadt eine 15-monatige Haftstrafe, davon 14 Monate bedingt. Die Richterin Birgit Falb folgte mit ihrem Urteil dem gerichtsmedizinischen Gutachten, wonach die Hirnblutung nicht mit Sicherheit auf die Schläge zurückzuführen sind. "Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten", betonte Falb. Beide müssen jeweils 100 Euro Schmerzensgeld an die Töchter des Verstorbenen zahlen.
Auslöser für den Konflikt im Dezember 2022 soll der Unternehmer selbst gewesen sein. Mit 2,46 Promille Alkohol im Blut soll er bei der X-Mas-Party junge Frauen belästigt haben. Bereits im Lokal kam es zu Auseinandersetzungen. Als der 42-Jährige vom Türsteher auf die Straße gestellt wurde, eskalierte der Streit völlig.
Der Hauptangeklagte (19) gab an, eine Ohrfeige von dem Familienvater bekommen zu haben und daraufhin mit der halb geschlossenen Faust zurückgeschlagen zu haben. Der 17-jährige Zweitangeklagte soll nahezu zeitgleich von hinten zugeschlagen haben. Der 42-Jährige stürzte in Folge der Schläge, blieb regungslos liegen und starb später im Spital an einer Hirnblutung.
Während der 19-jährige Syrer aus dem Bezirk Neunkirchen sich zu der Tat bekannte, bestreitet der 17-Jährige bisher an der Rauferei beteiligt gewesen zu sein.
Gutachten kann Todesursache nicht klären
Die Hirnblutung könne laut der Gutachterin nicht mit Sicherheit auf die Schläge zurückgeführt werden. Zeugen sahen, dass der Familienvater bereits in der Disco wie ein Brett auf den Kopf gestürzt war. Auch das könnte der Auslöser für die Hirnblutung gewesen sein.
"Ich kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass ein Schlag - noch dazu, wo ich gar keinen Hinweis habe für einen heftigen Schlag - ursächlich für den Tod war", sagte die Gutachterin vor Gericht. Die Blutungsquelle habe man nicht feststellen können, es sei nicht einmal klar, an welcher Stelle ein Gefäß im Gehirn beschädigt worden sei. Einem Ereignis könne man die Blutung deshalb nicht zuordnen.