Burgenland
Wahlkarte gestohlen: Eisenstädter kann nicht wählen
13.10.2017
Die Ausstellung eines Duplikats ist laut Magistrat nicht möglich.
Im Burgenland kann bei der Nationalratswahl am Sonntag ein Eisenstädter nicht wählen gehen. Die Wahlkarte, welche der Mann beantragt hatte, wurde dem Post-Zusteller gestohlen, bestätigten das Magistrat Eisenstadt sowie die Post auf Nachfrage der APA am Freitag. Die Ausstellung eines Duplikats ist nach Auskunft des Magistrats nicht möglich.
Laut Post-Sprecher Michael Homola war dem Zusteller Ende September ein sogenannter Bund, in dem sich neben Werbesendungen und Briefen auch die Wahlkarte befunden hatte, gestohlen worden. Der genaue Hergang sei derzeit nicht bekannt. Anscheinend sei der Bund in einem unbeaufsichtigen Augenblick entwendet worden. Der Fall sei bereits zur Anzeige gebracht worden.
Die Ausstellung eines Duplikates ist laut der Wahlreferentin des Magistrats Eisenstadt, Ingrid Schwarz, nur möglich, wenn die Wahlkarte vorhanden aber, etwa durch Beschädigung, nicht mehr verwendbar ist. Wenn das Original nicht mehr vorhanden sei, dürfe laut Gesetz kein Duplikat ausgestellt werden. Der Betroffene könne am Sonntag auch nicht persönlich wählen gehen, da er dazu im Wahllokal die Wahlkarte vorweisen müsste. Diese Regelung solle vermeiden, dass jemand doppelt wählt, erklärte Schwarz. Der Mann habe somit keine Möglichkeit, bei dieser Wahl sein Wahlrecht auszuüben.
Dass die abhandengekommene Wahlkarte missbräuchlich verwendet wird, ist laut der Wahlreferentin nicht möglich. Anhand der auf der Wahlkarte befindlichen Sprengel- und Wählerverzeichnisnummer werde diese registriert, sobald sie einlange. Sowohl die Bezirkswahlbehörde als auch die Landeswahlbehörde würden dann darauf achten, dass diese Wahlkarte nicht in das Ergebnis miteinbezogen wird.