Diskriminierung
Wegen Kopftuch: Ärztin bekam Job nicht
03.03.2009
Weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, wurde eine Muslimin nicht eingestellt.
Das Bewerbungsgespräch beim Kurbad sei gut gelaufen, erzählt eine muslimische Ärztin aus dem Burgenland. Ein kleines Stück Stoff ist der Grund, warum die Frau den Job beim Kurbad Tatzmannsdorf dann doch nie angetreten hat – ihr Kopftuch. Das hätte die Ärztin bei der Arbeit ablegen müssen, wollte sie aber aus religiösen Gründen nicht tun.
„Einstellungsdiskriminierung aufgrund der Religion“, ist der Fall für den Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern klar. Es kam zu mehreren Gesprächen Vorstandsdirektor des Kurbades und der Ärztin mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft – ohne Ergebnis. Eine Klage auf 4.500 Euro Entschädigung – das sind zwei Monatsgehälter – wegen Diskriminierung war schließlich die Folge.
Enttäuschung
Zu einem Prozess kam es nicht. Die Summe wurde
vom Kurbad vor der ersten Verhandlung an die Klägerin überwiesen. „Der
Ausgang des Verfahrens ist erfreulich“, so der Klagsverband.
Die Enttäuschung bei der 28-jährigen Südburgenländerin ist aber geblieben: „Das Kurbad hat mir einen Job, für den ich bestens qualifiziert bin, einfach deshalb verweigert, weil ich eine Muslima bin.“ Sie hofft, dass andere Arbeitgeber auf „ähnliche Diskriminierungen verzichten“. Einen solchen Arbeitgeber hat sie bereits gefunden: Die Frau praktiziert nun – mit Kopftuch – am AKH.
Das Kurbad Tatzmannsdorf wollte zum Fall nichts sagen.