Hohe Geldstrafen
Zigaretten-Schmuggler müssen in Haft
05.08.2009
Sechs Männer wurden zu Strafen zwischen 4.500 und 361.000 Euro verurteilt.
Wegen des Schmuggels von knapp 1,3 Millionen Zigaretten von Serbien über Ungarn nach Österreich sind am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt sechs Männer (32 bis 57 Jahre) zu Strafen zwischen 4.500 Euro und 361.000 Euro verurteilt worden. Die fünf serbischen Staatsbürger und ein Österreicher sollen von Jänner bis Mai 2008 rund 7.000 Stangen über die Grenze gebracht haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Hausmeister als "Kopf"
Vier der sechs Angeklagten sind
Busfahrer, die bei ihren Fahrten ein- bis zweimal die Woche die Zigaretten
nach Österreich schmuggelten. Als "Kopf der Organisation" agierte ein als
Hausmeister arbeitender 56-Jähriger, so Richter Wolfgang Rauter. Bei
Telefonüberwachungen sei sein Name im Zusammenhang mit Schmuggelfahrten und
Stückzahlen am häufigsten erwähnt worden und auch die anderen Angeklagten
gaben zu verstehen, dass er die Organisation "über hatte".
Schwieriger Prozess
Der mit einer Serbisch-Dolmetscherin geführte
Prozess gestaltete sich teilweise schwierig. Manche Angaben der Angeklagten
wichen bei der Verhandlung von Antworten bei der Ersteinvernahme ab. Und
beinahe alle wollten nur "Wachdienste" gemacht haben oder bei der von der
Polizei gestörten Übergabe erst kurz zuvor hinzugekommen sein.
Keine genauen Angaben
Der jüngste der Angeklagten und
gleichzeitig der Schwiegersohn des 56-Jährigen Mitangeklagten, bekannte sich
nur für den Verkauf von 200 Stangen schuldig, von der Organisation habe er
nichts gewusst, meinte er zum Richter. "Das Geld habe ich auch immer an den
Schwiegervater abgegeben", so der 32-jährige Österreicher. Generell konnten
die Angeklagten keinen genauen Angaben über die Höhe der geschmuggelten
Tabakwaren machen. Richter Rauter: "Offen gesagt steht im Raum, dass
wesentlich größere Mengen geschmuggelt worden sind."
Fünf gehen in Haft
Die Strafen für die Männer setzen sich
aus einer Geld- und einer Wertersatzstrafe zusammen, die nach der
Schadenssumme bemessen und im Fall der Uneinbringlichkeit in eine Haftstrafe
umgewandelt werden. Für den Organisator der Schmuggelei beträgt die
Geldstrafe 300.000 Euro oder sechs Monate Haft, die Wertersatzstrafe rund
61.000 Euro oder drei Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich fasste er als
einziger noch sechs Monate bedingte Haft aus. Die Angeklagten nahmen die
Urteile an. Bei fünf von ihnen wurden die Geld- und Wertstrafen als
uneinbringlich angesehen, sie werden die Haft antreten. Einzig der
32-Jährige wird die Verfahrenskosten sowie die insgesamt 4.500 Euro Strafe
bezahlen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.