Tragödie

Fall Cain: Freispruch fürs Jugendamt

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Nach dem Tod des kleinen Cain wurden Jugendamt, Polizei und Justiz angezeigt.

Es war der Vater eines anderen ermordeten Buben, der die Anzeigen damals ins Rollen gebracht hatte: Bernhard Haaser, Papa des infolge von Misshandlungen verstorbenen Luca, hatte ebenso wie das BZÖ das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft Feldkirch sowie die Polizei des Amtsmissbrauchs bezichtigt.

Der Vorwurf: Die Behörden hätten nichts unternommen, obwohl sich das Drama rund um den kleinen Cain (3) schon länger abgezeichnet hätte.

Totgeprügelt
Am 8. Jänner war der Körper des Kindes in der Wohnung der Mutter in Bregenz entdeckt worden. Deren Lebensgefährte wurde nach kurzer Flucht gefasst, er soll den Buben so lange geprügelt haben, bis er starb (es gilt die Unschuldsvermutung). „Das hätte verhindert werden können, es gab schon früher Vorfälle, auf die von den Zuständigen aber nicht reagiert wurde“, so Bernhard Haaser.

Aktenberge
Daraufhin hatte sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet, um den Vorwürfen nachzugehen. Deren Sprecher Martin Ulrich: „Es wurden umfangreiche Akten beigeschafft und geprüft. Weiters fanden einige Vernehmungen statt.“

Keine Warnung
Anfang September stand das Ergebnis der Untersuchung fest. Ulrich: „Der tragische Vorfall war aufgrund der Aktenlage nicht vorhersehbar. Und es gab im Vorfeld keine Anzeichen für Gewalt gegen Cain oder dessen Mutter.“ Daher wurden die Verfahren gegen Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt.
Psycho-Gutachten. Indes sitzt der mutmaßliche Täter Miloslav M. weiterhin in U-Haft. Für den Start des Prozesses gegen den Verdächtigen fehlt noch ein psychiatrisches Gutachten. Mediziner Reinhard Haller soll die Expertise erstellen, von der viel abhängt. Und zwar, ob der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, oder triftige Gründe für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen.

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