Auch gegen die Mutter laufen die Ermittlungen weiter.
Der 26-jährige Tatverdächtige im Fall Cain ist am Mittwoch erneut zum Tod des kleinen Cain einvernommen worden, die Befragungen seien damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Das sagte am Donnerstag der Feldkircher Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Auch gegen die Mutter liefen weiter Ermittlungen hinsichtlich einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge-und Obhutpflichten, eine Entscheidung über eine mögliche Anklage sei noch nicht gefallen. Cains Vater wird sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen, um Akteneinsicht zu bekommen.
Sind Behörden mitschuldig?
Der Vater des getöteten Kindes werde vom Tiroler Luca-Kinderschutzverein mit anwaltschaftlicher Hilfe unterstützt, so dessen Obmann Bernhard Haaser. Als Kindesvater habe der Mann ein grundsätzliches Interesse, dass der Fall strafrechtlich aufgeklärt werde, wurde die Wiener Anwältin des Mannes, Susanne Kurtev, zitiert. Er erhoffe sich auch Klärung darüber, ob sich Behörden mitschuldig gemacht haben könnten. In der Angelegenheit sind mehrere Anzeigen unter anderem gegen die Jugendwohlfahrt anhängig, eine davon wurde von Haaser eingebracht.
Der drei Jahre alte Cain war am Abend des 8. Jänner in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden. Er soll vom Lebensgefährten der Mutter, die zum Tatzeitpunkt bei der Arbeit war, zu Tode geprügelt worden sein. Der Mann, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, setzte einen Notruf ab und flüchtete. Er wurde wenige Tage später in der Schweiz verhaftet und am 14. Jänner nach Vorarlberg überstellt. Wegen seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung konnte der 26-Jährige erst am 25. Jänner zur Sache erstmals einvernommen werden, seither gab es mehrere Befragungen. Ob Behörden im Fall Cain Fehler unterliefen, wird derzeit von einer Expertenkommission und von der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien geprüft.