Oberösterreich
Chef droht Mitarbeiterin mit Vergewaltigung
09.12.2013
Geschäftsführer von oö. Hotel zahlte in Vergleich 2.350 Euro.
Für eine Minderjährige, die von ihrem Chef sexuell belästigt, bedroht und verletzt worden ist, hat die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, wie sie am Montag in einer Aussendung bekannt gab, 2.350 Euro Schadenersatz erreicht. Fünf Monate war die Jugendliche in dem Hotel beschäftigt gewesen - als ihr der Mann eine Vergewaltigung androhte und einen Gegenstand nach ihr warf, wandte sie sich an die AK.
Sechs Stunden wöchentlich arbeitete die junge Frau als Kellnerin, nicht ganz 230 Euro brutto bekam sie dafür. Als sie in den Keller fuhr, um Gebäck für das Frühstück zu holen, begleitete sie der Geschäftsführer. Er komme nicht wegen des Essens mit, sondern "wegen was anderem". Ein klarer Fall von verbaler sexueller Belästigung, so die Kammer. Die Angestellte meldete den Vorfall aber aus Scham nicht.
Ein paar Wochen später kam sie trotz Fiebers gemeinsam mit ihrer Mutter, die ihr beim Herrichten des Frühstücks half, ganz früh zur Arbeit. Als der Chef auftauchte, fragte er die Jugendliche noch, ob sie lieber heimgehen wolle. Als sie die Frage bejahte, sagte er: "Wenn du jetzt gehst, kannst du für immer gehen", womit er laut AK eine ungerechtfertigte Entlassung aussprach. Er beschimpfte die Mitarbeiterin und ihre Mutter, lief ihnen nach. "Du kleine Göre, ich weiß, wo du wohnst", drohte er, sie zu Hause aufzusuchen und zu vergewaltigen. Dann warf er ihr noch einen Glasgegenstand nach, der sie an der Schulter verletzte.
Verzweifelt wandte sich die junge Frau an die Arbeiterkammer, die den Mann aufforderte, alle offenen Ansprüche zu begleichen, die aus der ungerechtfertigten Entlassung resultierten. Zudem verlangte sie die Zahlung eines angemessenen Schadenersatzes wegen der verbalen sexuellen Belästigung und ein Schmerzensgeld für die Verletzung. Da der Geschäftsführer zunächst keine Entschädigung leisten wollte, klagte die AK. Erst dann stimmte er einem Vergleich zu.