Immer wieder Fälle
Chronologie der tödlichen Polizeieinsätze
28.04.2010
Der Gebrauch der Dienstwaffe sorgte immer wieder für Aufregung.
Drohungen mit einer Waffe, Amokfahrten, flüchtende Einbrecher - ein Schusswaffengebrauch ist für Polizeibeamte eine Gratwanderung, die mitunter tödlich endet. Folgend eine Auflistung der Einsätze mit Todesfolge seit 2000:
28. April 2010:
Ein 86-jähriger Mann in Laakirchen (Bezirk
Gmunden) bedroht in den Nachtstunden einen Zeitungsausträger, der in seiner
Hauseinfahrt stehenbleibt, mit einer Pistole. Der Autofahrer flüchtet zur
Polizei, die den Senior aufsucht. Nachdem der Mann sich auch nach einem
Warnschuss weigert, die Pistole fallen zu lassen, eröffnen die
Streifenbeamten das Feuer. Ein tödlicher Schuss trifft den 86-Jährigen in
die Brust.
31. Dezember 2009:
Nach einem Überfall auf ein Wettcafe bei
Graz wird der Räuber während der Verfolgungsjagd von zwei Projektilen in den
Bauch getroffen. Der 38-Jährige durchbricht mit seinem Pkw zuvor mehrere
Polizeisperren, in Weitendorf stoppt ein Schuss in den Reifen seine
Weiterfahrt. Der Mann steigt aus und eröffnet das Feuer - Zwei Polizisten
geben daraufhin vier Schüsse ab. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der
38-Jährige nur mit einer Gaspistole bewaffnet war. Der Verletzte stirbt im
Spital an innerlichem Verbluten.
22. November 2009:
Ein Polizist erschießt in einer
Notwehrsituation einen Lebensmüden in Wien. Der 31-Jährige hatte eine
täuschend echt aussehende Gaspistole auf den Beamten gerichtet, dieser
schießt und trifft den Mann zweimal. Für ihn kommt jede Hilfe zu spät. Motiv
für die Suizidgedanken dürfte offenbar ein Beziehungsstreit gewesen sein.
5. August 2009:
Bei einem Einbruch in einen Merkur-Markt in
Krems a.d. Donau wird ein 14-jähriger Jugendlicher von der Polizei
erschossen, sein zum damaligen Zeitpunkt 16-jähriger Komplize schwer
verletzt. Ein 43-jähriger Beamter wird wegen fahrlässiger Tötung zu acht
Monaten bedingt verurteilt.
8. August 2008:
Ein Polizist schießt gegen 4.00 Uhr in
Wetzelsdorf (Bezirk Korneuburg) auf einen flüchtigen Motorraddieb. Der
47-jährige Verdächtige wird tödlich getroffen. Der Beamte wird im Dezember
2009 vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
freigesprochen.
19. April 2008:
Auf einem Parkplatz der Wiener
Außenring-Schnellstraße (S1) in Schwechat kommt bei einem Schusswechsel ein
als falscher Polizist getarnter Rumäne unter strittigen Umständen durch das
Projektil einer Dienstwaffe eines Beamten in Zivil ums Leben. Laut Polizei
war der Flüchtende, der gemeinsam mit zwei Komplizen mehrere Überfälle
begangen haben soll, auf die Beamten losgefahren. Die Anklagebehörde kommt
nach einem Verfahren zu dem Schluss, dass die Schussabgabe nach dem
Waffengebrauchsgesetz gedeckt war.
11. Jänner 2004:
Ein offenbar unter einer psychischen
Störung leidender 35-jähriger Milchlieferant wird nach einer Amokfahrt in
Wien von einem Polizisten erschossen. Das Verfahren gegen den Beamten wird
von der Staatsanwaltschaft eingestellt, der Unabhängige Verwaltungssenat
(UVS) stellt im Nachhinein allerdings fest, dass der Schusswaffengebrauch
rechtswidrig war: Dieser sei "weder Maß haltend, noch verhältnismäßig
und daher unzulässig" gewesen.
31. August 2002:
Binali I. wird in der Wiener Innenstadt von
einem Polizisten erschossen, nachdem er mit zwei Mineralwasserflaschen auf
die Beamten losgeht. Der 28-Jährige, der schon länger unter schizophrenen
Schüben und zeitweiligem Realitätsverlust litt, hatte zuvor versucht, ein
Kindermodengeschäft zu überfallen und einer älteren Passantin die Handtasche
zu entreißen. Zeugen beschrieben den Mann als "sehr verwirrt".
Auf mehrere Polizisten machte er hingegen den Eindruck, "dass er immer
aggressiver wird", wie eine Inspektorin in einer Verhandlung vor dem
UVS darlegt. Die Polizisten werden rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht
befindet, sie hätten in Notwehr gehandelt.
14. August 2000:
Im Zuge der Fahndung nach einem flüchtigen
Räuber gibt in Gars am Kamp im nördlichen Niederösterreich ein
Gendarmeriebeamter Schüsse ab. Ein völlig unbeteiligter Motorradfahrer wird
getroffen und stirbt. Der Beamte kommt später wegen fahrlässiger Tötung
unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht. Das Ersturteil
lautete auf sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe plus eine Geldstrafe.
20. Mai 2000:
Der Ungar Imre B. (35) wird im Zuge einer
Drogenrazzia in Wien-Penzing irrtümlich erschossen. Er parkt vor einem
Lokal, das die Exekutive für einen Suchtgift-Umschlagplatz hält. Auf Vorhalt
zweier Uniformierter, die Hände aufs Armaturenbrett zu legen - sie wollen
das Fahrzeug und die beiden Insassen durchsuchen -, soll B. die Tür
aufgerissen haben, als sie ein Inspektor mit seiner gezückten Waffe in der
anderen Hand gerade öffnen wollte. Dabei löst sich der verhängnisvolle
Schuss. Sechs Jahre später stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass
dieser rechtswidrig war.