Unfall am Neujahrstag: Eine aus der Slowakei stammende Frau starb, Althaus erlitt schwerste Verletzungen. Im Folgenden eine Chronologie.
Der Prozess, in dem sich der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss, findet etwas mehr als zwei Monate nach dem tödlichen Skiunfall auf der obersteirischen Riesneralm statt. Der CDU-Politiker war am 1. Jänner mit einer Skifahrerin kollidiert. Die aus der Slowakei stammende und mit einem Österreicher verheiratete Frau starb, Althaus erlitt schwerste Verletzungen. Im Folgenden eine Chronologie:
1. Jänner
Althaus und Beata C. kollidieren im Bereich einer
Kreuzung zweier Pisten. Die 41-Jährige stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus,
der thüringische Ministerpräsident wird mit einem Schädel-Hirn-Trauma in das
Krankenhaus Schwarzach im Bundesland Salzburg geflogen und in ein
künstliches Koma versetzt.
2. Jänner
Landesfinanzministerin Birgit Diezel (CDU)
übernimmt die Amtsgeschäfte des thüringischen Regierungschefs.
3. Jänner
Althaus erwacht aus dem künstlichen Tiefschlaf.
Er ist ansprechbar und kann Arme und Beine bewegen.
7. Jänner
Beata C. wird in der oststeirischen Ortschaft
Riegersburg, der Heimat ihres Mannes, beigesetzt. Unter den Trauergästen
sind Birgit Diezel und Althaus' Ehefrau Katharina.
9. Jänner
Althaus wird per Hubschrauber von Schwarzach
nach Jena verlegt. Nach Angaben seines Sprechers ist er über die Ausmaße des
Unfalls informiert worden.
16. Jänner
Althaus wird in eine Reha-Klinik in Allensbach
am Bodensee verlegt.
21. Jänner
Die Thüringer CDU erklärt, auch im Falle einer
Anklage mit Althaus in den Wahlkampf für die am 30. August stattfindenden
Landtagswahlen zu ziehen.
7. Februar
Der "Spiegel" berichtet über
Gerichtsgutachten, wonach Althaus mit etwa 40 km/h unterwegs war, in eine
andere Piste eingebogen und knapp 15 Meter bergauf gefahren sei, ehe es zur
Kollision kam.
10. Februar
Althaus unterbricht seinen Reha-Aufenthalt und
nimmt an einer Trauerfeier für seinen verstorbenen Vater teil. Dabei wirkt
er sichtlich gezeichnet.
16. Februar
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leoben, die ein
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet hat, muss Althaus nicht
zwingend persönlich einvernommen werden. "Wir werden nicht sagen,
was wir vorhaben", erklärt deren Sprecher Walter Plöbst. Parallel zu
dem Verfahren laufen die Verhandlungen um Zahlungen durch Althaus an die
Familie der getöteten Skifahrerin, die Anwälte wollen abseits der Gerichte
zu einer Einigung kommen.
17. Februar
Die Ärzte rechnen mit einer Rückkehr des
Ministerpräsidenten in die Politik vor der Sommerpause.
2. März
Die Staatsanwaltschaft Leoben gibt bekannt, dass
Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird. Der Strafantrag sei dem
zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt worden. Der Politiker hat
nach Angaben seines Rechtsvertreters eine Mitschuld an dem Unfall
eingeräumt.
3. März
Auf Antrag des Althaus-Anwalts wird der
Prozesstermin festgelegt: Selber Tag, 16.30 Uhr. Nur eine Stunde später das
Urteil: 33.300 Euro Strafe und 5.000 Euro Schmerzensgeld für den Ehemann der
tödlich verunglückten Frau.