Öffnungen
Corona: Lockerungen in zwei Etappen
16.02.2022Umstellung auf 3G ab 19. Februar - Öffnungen in der Gastronomie ab 5. März.
In zwei Etappen erfolgen die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So soll ab 19. Februar vor allem die 3G-Regel die strengere 2G-Regel ersetzen. Ab dem 5. März darf auch wieder mehr gefeiert werden, wenn die Gastronomie wieder ihren normalen Betrieb aufnimmt. An der Impfpflicht hält die Regierung weiter fest.
19. FEBRUAR
Viele Situationen und Orte, wo man bisher geimpft oder genesen sein musste, werden auf 3G umgestellt. Hier gilt als Eintritt also auch ein negativer Test. Betroffen sind davon alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.
In "höchst vulnerablen Settings", wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel.
Noch keine Änderungen gibt es am 19. Februar in der Gastronomie. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind weiterhin verboten. Außerdem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.
Auch als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete, die es derzeit aber ohnehin nicht gibt.
5. MÄRZ
Alle Maßnahmen werden aufgehoben: Die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen fällt weg. Ausnahmen bilden weiterhin "vulnerable Settings" wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Dort müssen auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden.
Maskenpflicht gilt außerdem noch in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen, in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels wie etwa in Apotheken, dem Lebensmitteleinzelhandel, Banken und Postgeschäftsstellen. Überall anders gilt eine "FFP2-Empfehlung". Auch die Präventionskonzepte und Covid-Beauftragten sollen überall beibehalten werden.