Wohnung nur bei bestimmten Ausnahmen verlassen.
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Ausnahmen: Wohnung verlassen für Gang zur Arbeit, Versorgung mit Grundgütern, Gang zum Arzt und Hilfe für Verwandte (einzeln) ist erlaubt, auch Versorgung von Tieren sowie Sport im Freien zu Erholung.
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Handel schließt, offen bleiben nur Lebensmittelhandel (Supermärkte), Apotheken, Drogerien usw. Sperren müssen „körpernahe“ Dienstleister wie Friseure. Märkte dürfen im Freien stattfinden, ohne Ausschank und mit Masken, Adventmärkte aber nicht.
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Gastro & Hotels: Take-away gestattet, Lieferservice erlaubt. Hotels schließen. Erlaubt sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen.
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Freizeit/Kultur: Bäder Zoos, Spielhallen. Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen bis zu Bordellen ist alles zu. Theater, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen ebenfalls. Profisport erlaubt – aber ohne Zuschauer.
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FFP2-Masken indoor abseits der Privatwohnung überall – auch am Arbeitsplatz. Gilt für alle über 6. Zwischen 6 und 14 sowie für Schwangere ist ein MNS erlaubt.
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3G bei der Arbeit. Am Arbeitsplatz gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet. Ausnahme für Jobs, bei denen es keinen Kontakt zu anderen gibt.
- Spitäler. Besuche nur mit 2G-Nachweis UND einem gültigen PCR-Test.