Der Weg zum Führerschein wird einfacher - zumindest was die Formalitäten betrifft.
Ab 1. Oktober können Fahrschulen nach dem "One-Stop-Shop"-Prinzip auch Führerschein-Anträge entgegennehmen. "Für den Führerscheinneuling bedeutet das weniger 'Rennereien' und eine einfachere Abwicklung der Antragstellung", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Verlängerung der Fristen
Das ärztliche Gutachten, das Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinausbildung ist, war bisher nur zwölf Monate lang gültig. Haarig wurde es dadurch oft für Führerscheinneulinge bei der L17 Ausbildung. "Kam es bei der Ausbildung zu Verzögerungen, musste ein neues Gutachten gebracht werden. Mit 1. Oktober werden nun sämtliche Fristen einheitlich auf 18 Monate ausgeweitet", so Zelenka.
Beschränkung auf Wohnsitzbehörde fällt
Sogenannten Positivverfahren (darunter fallen sämtliche Anträge, oder die Ausstellung von Führerschein-Duplikaten etwa bei Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust) können bei jeder Behörde österreichweit durchgeführt werden und nicht mehr nur bei der Wohnsitzbehörde. Negativverfahren wie Entziehung der Lenkberechtigung, Lenkverbot, Anordnung von Nachschulungen etc. bleiben nach wie vor Angelegenheiten der Wohnsitzbehörde.
Falsch-Mails
In den vergangenen Wochen wurden Führerscheinbesitzer in einem Kettenmail mit Falschmeldungen dazu aufgefordert, sich noch rasch einen neuen Führerschein zu besorgen. Das hat bei den Behörden für längere Wartezeiten gesorgt.