Lieblings-Länder im großen Check
Die neuen Corona-Regeln für Ihren Urlaub
10.07.2020Vor allem in Kroatien lassen steigende Infektionszahlen die Alarmglocken schrillen - aber auch in Kärnten ändert sich aufgrund der Corona-Pandemie einiges. Der große Corona-Check für die beliebtesten Urlaubs-Destinationen.
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Wien. Die Öffnung der Sommerurlaubsländer nach dem monatelangen Lockdown wurde überall euphorisch beklatscht. Nun, mehr als eine Woche nach Beginn der Hauptsaison, sieht die Sache wieder etwas anders aus. In vielen Regionen steigen die Infektionszahlen wieder an, die Behörden registrieren einen verantwortungslosen Umgang vieler Urlauber mit den vorherrschenden Anti-Virus-Maßnahmen.
Neue Reisewarnungen? In Spanien und hier speziell auf den Balearen (Mallorca, Ibiza) wurden die Corona-Maßnahmen wieder massiv verschärft. Es muss fast flächendeckend Maske getragen werden. In Kroatien steigen die Covid-Fälle wieder derart an, dass etwa in Deutschland eine Reisewarnung im Raum steht. Österreich beobachtet die Situation genau.
Kroatien: Strafen bis zu 15.800 Euro
- Maskenpflicht. In Kroatien gilt ab Montag die Maskenpflicht in Geschäften und im Gastgewerbe.
- Geschäfte. In geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine Maske getragen werden. Strafen: bis 15.800 Euro
- Maskenpflicht. Generell muss in Kroatien in geschlossenen Räumen eine Maske getragen werden. Buffets sind mit Plexiglas geschützt.
- Clubs geöffnet. Seit der Öffnung haben Diskotheken und Clubs geöffnet, aber die Gästeanzahl ist reduziert. Abstandhalten ist Pflicht.
Italien: Ein Meter Abstand am Strand
- Keine Maskenpflicht. Die Italiener achten penibel darauf, dass an Stränden ein Abstand von einem Meter eingehalten wird. Keine Maskenpflicht.
- Geschlossene Räume. In Geschäften und Hotels sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Bei Nichteinhaltung drohen bis 3.000 Euro Strafe.
- Maskenpflicht. Im am stärksten von Covid betroffenen Land Europas muss in allen geschlossenen Räumen Maske getragen werden.
- Teilweise offen. In besonders stark betroffen Regionen öffnen die Clubs erst wieder am 14. Juli. In geöffneten Discos wird Gästezahl kontingentiert.
Spanien: Wieder Masken-Pflicht auf Ibiza und Mallorca
- Maskenpflicht. Mallorca und den anderen Baleareninseln ist am Montag wegen der Corona-Pandemie eine weitgehende Maskenpflicht in Kraft getreten.
- Strenge Regeln. In Spanien und auf den Balearen muss in geschlossenen Räumen und auch im Freien (außer Strand) Maske getragen werden.
- Maskenpflicht. Nach der Verschärfung der Corona-Maßnahmen gilt strengste Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
- Discos offen, kein tanzen. In Spanien haben Clubs geöffnet aber nur für limitierte Gästeanzahl. Getanzt werden darf in Diskotheken nicht.
Griechenland: Beach-Clubs mit Gästelimit & Maske
- Keine Maskenpflicht. Freier Strandzugang, allerdings unter strenger Einhaltung der Abstandsregeln. Das Tragen von Masken ist freiwillig.
- Verpflichtend in allen Geschäften, geschlossenen Räumen, Spitälern und Arztpraxen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Flughäfen.
- Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen gibt es eine Maskenpflicht, also auch in Hotels. Diese wird von Betreibern in der Regel auch eingefordert.
- Noch geschlossen. Clubs ohne Gastronomieangebot haben nicht geöffnet. Die Gästeanzahl wird limitiert, um Abstände zu ermöglichen.
Urlaub neu auch bei uns: Was am Wörthersee Vorschrift ist
Präventiv wurde gestern in Kärntens Tourismus-Hotspots das Tragen von Mund-Nasen-Schutz eingeführt.
Velden. Nur 14 Corona-Fälle hat Kärnten – trotz Italien-Nähe. Damit das so bleibt, preschte Kärnten nun mit scharfen Covid-Regeln vor: In genau definierten Bereichen in den Tourismuszentren in Velden, Pörtschach und Krumpendorf am Wörthersee sowie am Klopeiner See in Südkärnten gilt jetzt Masken- oder Visierpflicht. Seit gestern muss auf Straßen, Parkplätzen, Strandpromenaden zwischen 21 und zwei Uhr früh der Schutz getragen werden. Kontrolliert wird von der Polizei, die bei Verweigerung Strafen ab 25 Euro verhängen darf (s. unten). Die Kontrollbereiche wurden bereits mit Plakaten und Aufstellern markiert.
Doch nicht nur in den Touristenhotspots startet Kärnten die „Aktion Vorsicht“: Auch am Benediktinermarkt in Klagenfurt sowie auf Bauern- und Flohmärkten wird die Maskenpflicht eingeführt.
Velden-Promiwirt: "Neue Sicherheit für uns alle"
Positiv. Die Kärntner Gastronomie befürwortet die neue Regelung, Manuel Politzky, der mit seinen Lokalen wie dem „Schinakel“ in Velden regelrecht überrannt wird, sagt zu ÖSTERREICH: „Die Maskenpflicht ist positiv. Vor jedem Lokal in Velden gibt’s Menschenschlangen, alle Besucher dicht an dicht. Der Abstand ist nicht mehr einzuhalten gewesen. Die neue Regelung dient zur Sicherheit für uns alle.“
Heinz Anton Marolt, Hotelier vom Klopeiner See, betont: „Im Strandbad, Hotel, Restaurant, brauchen die Gäste ohnehin keine Maske.“ Bloß beim Gedränge an öffentlichen Plätzen soll das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich gehalten werden: „Das muss möglich sein.“
Wo brauche ich Masken, welche Strafen gibt es?
An welchen Kärntner Seen gibt es die Maskenpflicht am Abend?
Vorschrift. Die Verordnung gilt vorerst nur am Wörthersee in Velden, Pörtschach und in Krumpendorf sowie am Klopeiner See in St. Kanzian. Der Faaker See wurde von der Regelung wieder ausgenommen. Auch am Ossiacher, Millstätter und Weißensee gilt (vorerst) keine Maskenpflicht.
Wo und wann muss ich die Maske aufsetzen?
Begrenzt. Die Regelung gilt seit gestern täglich zwischen 21 und zwei Uhr früh im öffentlichen Bereich. Das bedeutet: Auf der Flaniermeile im Ortskern von Velden, Pörtschach, St. Kanzian etc. brauche ich ab jetzt Maske.
Was bedeutet öffentlicher Bereich?
Das sind Straßen, Plätze, Gehsteige. Alles, was der Gemeinde, dem Land, dem Staat gehört.
Brauche ich die Masken auch in Lokalen?
Nein. In Gastgärten, Lokalen, im Casino, Hotels, an den Stehtischen brauche ich die Masken nicht. Auch nicht in den Strandbädern. Die Abstandsregeln müssen aber eingehalten werden.
Welche Strafen wird es in Zukunft geben?
Gestaffelt. Zuerst wird gemahnt. Ein Organmandat kostet 25 Euro. Eine Anzeige beginnt bei 200 Euro. Höchststrafe: 3.600 Euro.