Das gibt es zu beachten

Die wichtigsten Fragen zur Öffnung

08.05.2020

ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zu der neuen Gastro- Verordnung.

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

1. Wie lange dürfen Wirte offen halten?

Die Lokale dürfen von 6 bis 23 Uhr  geöffnet sein.

2. Darf ich ohne Reservierung zum Wirten Gehen?

Ja, das ist möglich. Es wird aber darum gebeten, vorab zu reservieren, um dem Wirt die Planbarkeit zu erleichtern.

3. Kann ich mir den Tisch aussuchen?

Prinzipiell gilt: Nach Betreten des Lokals warten. Ein Kellner soll die Gäste platzieren, damit die Abstandsregeln – 1 Meter Mindestabstand – eingehalten werden. 

4. Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?

Leben die Gäste nicht in einem Haushalt, sind vier Leute an einem Tisch plus Kinder erlaubt.

5. Darf ich für acht Leute an zwei Tischen Reservieren?

Wirte sind angehalten, solche Reservierungen nicht anzunehmen. Die Gefahr besteht, dass mit fortschreitendem Abend die Tische immer näher zusammenrücken.

6. Muss ich im lokal einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Beim Betreten und Verlassen des Lokals ist eine Maske für Gäste vorgeschrieben. Am Tisch kann sie abgenommen werden. Beim Gang aufs WC ist sie nicht verpflichtend. Das Personal muss – beim Kundenkontakt – Masken oder Gesichtsvisier tragen.   

7. Muss ich hinter Plexiglas-Scheiben sitzen?

Gibt es im Lokal zu wenig Platz, um den Mindest­abstand zwischen den Tischen einzuhalten, kann der Wirt „bauliche Maßnahmen“ vornehmen. Also zum Beispiel Scheiben oder Holzwände zwischen den Tischen. 

8. Wie vermeide ich eine Infektion über die Speisekarte, Menagen oder Tischtücher?

Speisekarten müssen eingeschweißt sein und nach Gebrauch desinfiziert werden. Möglich sind auch Tafeln oder digitale Speisekarten am Handy des Gastes. Salz, Pfeffer etc. werden nur noch auf Wunsch verabreicht. Tischtücher, Sitzflächen und Stuhllehnen müssen desinfiziert werden.

9. Sind Buffets Erlaubt?

Ja, wenn sie von Mitarbeitern betreut werden. Vorportionierte Speisen können Gäste selbst vom Buffet entnehmen.

10. Darf ich meine Speisen am Würstelstand konsumieren?

Nein, die Speisen können zwar im Freien konsumiert werden, sollen aber nicht beim Stand verzehrt werden. Das gilt auch für Kebapstände, Eisdielen etc.

11. Gelten diese Regeln auch in Kantinen?

Nein, Betriebskantinen, Essens-Ausgaben in Schulen, Kindergärten und Horten sowie in Spitälern und Rehazentren, Seniorenheimen und Pflegeheimen sind davon ausgenommen.

12. Sperrt die Nachtgastronomie auch wieder auf?

Nein, Diskotheken etc. dürfen noch nicht öffnen. Bars können sich behelfen, indem sie Tische in ihre Lokale stellen und die neue Sperrstunde (23 Uhr) einhalten.

Zur Vollversion des Artikels