Tatbegehungsgefahr
Donauinselfest: Sextäter in U-Haft
30.06.2017
Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Freitagnachmittag über den 18-jährigen Afghanen, der am Wiener Donauinselfest eine 21 Jahre alte Frau zu vergewaltigen versucht haben soll, die U-Haft verhängt. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.
Nachdem es gegen den Burschen bereits eine Anklage gibt, ist davon auszugehen, dass er bis zur Verhandlung in der Justizanstalt Josefstadt verbleibt, sofern die Anklageschrift Rechtskraft erlangt. Für einen Einspruch stünde dem Verteidiger des Burschen eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung.
Opfer in Gebüsch gezerrt
Der 18-Jährige hatte vor einer Bühne mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher eine 21 Jahre alte Frau eingekreist und bedrängt. Er soll sie umklammert und zunächst an den Brüsten und im Intimbereich begrapscht haben. Die 21-Jährige konnte sich vorerst losreißen und in Richtung Treppelweg flüchten. Laut Anklage verfolgte sie der Verdächtige, zerrte sie in ein Gebüsch, setzte sich auf die Frau und riss ihr das T-Shirt vom Körper. Dabei wurde er von Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) in Zivil beobachtet. Sie kamen der Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, aber sich dennoch nach Kräften wehrte, zu Hilfe, zerrten den Burschen weg und sprachen die Festnahme aus.
Der Fall sorgte für Aufsehen, weil der Verdächtige trotz einer Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung nach seiner polizeilichen Einvernahme auf freien Fuß gesetzt wurde. Erst nach dem Einlangen des schriftlichen Polizeiberichts beantragte die Staatsanwaltschaft - zugleich mit dem Einbringen der Anklageschrift - beim Gericht die Erlassung einer Festnahmeanordnung. Für den Burschen klickten Mittwochmittag an seiner Wohnadresse die Handschellen, nachdem der Richter, der die Verhandlung gegen den jungen Mann leiten wird, einen Haftbefehl erlassen hatte.
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