Ein 40-jähriger Wiener wollte den Donau-Schatz für sich beanspruchen.
Mit einer absurden Geschichte hat ein 40-jähriger Wiener versucht, an die 128.320 Euro zu kommen, die im vergangenen Dezember in der Neuen Donau entdeckt wurden. Der Mann meldete sich telefonisch bei der Polizei und gab an, er hätte als Security-Mitarbeiter das Geld verloren. Am Montag ist er im Straflandesgericht rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, davon drei Monate unbedingt.
Kurzschluss-Reaktion
Der ominöse Geldfund hatte für enormes mediales Aufsehen gesorgt. Groß aufgemachte Zeitungsartikel regten die Fantasie des 40-Jährigen - Hundetrainer und -betreuer sowie obendrein geringfügig bei einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt - an, der in finanzieller Hinsicht in den Seilen hing. "Ich hätte 3.000 Euro für Strom und Gas nachzahlen müssen. Die mit dem Strom sind mir schon im G'nack gesessen", berichtete er Richter Patrick Aulebauer. Also habe er "in einer Kurzschluss- Reaktion" die Polizei angerufen.
Dabei tischte er am 7. Dezember eine mäßig glaubwürdige Geschichte auf. Er behauptete, er habe im Auftrag eines Geschäftsmanns einen Geldtransport durchgeführt. Just beim Überqueren der Floridsdorfer Brücke habe eine plötzliche Windböe die Banknoten erfasst und diese durchs geöffnete Seitenfenster geweht. Zu seinem Entsetzen hätte sich ein Geldregen in Richtung Donau ergossen. "Wenn's den Tatbestand der Dummheit geben würde, müsste er wegen Dummheit verurteilt werden", bemerkte nun sein Verteidiger Herbert Eichenseder zu diesen Angaben.
In Wahrheit hatte ein alter, verwirrt wirkender Mann am 4. Dezember im Bereich der Schleusenbrücke Wehr 1 am Knoten Kaisermühlen das beachtliche Vermögen in die Donau gestreut. Eine Augenzeugin nahm gegen 13.45 Uhr einen Unbekannten wahr, der zahlreiche Geldscheine um sich liegen hatte, während ein großer Teil an Barem bereits im Wasser trieb. Der alte Mann erklärte der Zeugin sinngemäß, er habe das Geld "verloren" und dass man jetzt "eh nix mehr machen" könne. Während wenig später zumindest ein Teil der Noten von den Einsatzkräften aus dem Wasser gefischt werden konnte, gelang es nicht, den Unbekannten auszuforschen.
Geständig
Der zur Anklage gebrachte Schwindler zeigte sich im Grauen Haus umfassend und reumütig geständig: "Ich hab' mir gedacht, probierst es halt. Mehr als dass es schief geht, kann eh nicht passieren." Unmittelbar nach dem Anruf sei ihm jedoch bewusst geworden, wie abenteuerlich seine Geschichte klang. Deshalb habe er sich bei der Polizei nicht mehr gerührt: "Ich habe gehofft, dass sie mich in Ruhe lassen werden, wenn ich eine Ruhe gebe."
Weil er sich jedoch unter seinem richtigen Namen gemeldet und seine Telefonnummer nicht unterdrückt hatte, wurde er ausgeforscht, zu Hause abgeholt und zur Einvernahme gebracht. Wenige Wochen später stellte sich dann noch heraus, dass der Mann seit Oktober 2015 übers Internet aus China zwar nicht dem Suchtmittelgesetz unterliegende, aber verbotene neue psychoaktive Substanzen bestellt, die Pulver portioniert, in Briefchen verpackt und an 30 bis 40 Empfänger verschickt hatte. Der mehrfach vorbestrafte 40-Jährige wanderte daraufhin in U-Haft.
Am Ende kam er trotz seines getrübten Vorlebens recht glimpflich davon. Der Schöffensenat hielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe für ausreichend. "Das war schon ein sehr dilettantischer Versuch", betonte Richter Aulebauer hinsichtlich der inkriminierten betrügerischen Handlung.