Urteil nicht rechtskräftig
Doppelter Mordversuch: Lebenslange Haft für Steirer
23.06.2016
Auch zweifache Körperverletzung - Urteil nicht rechtskräftig .
Ein Steirer ist am Donnerstag in Graz von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Andreas Lenz) zu lebenslanger Haft wegen versuchten doppelten Mordes und zweifacher Körperverletzung verurteilt worden. Er soll vor einem Jahr in Paldau versucht haben, eine Frau und ihre damals sechsjährige Tochter mit einem Eisenrohr zu töten. Das ältere Kind und ein Nachbar wurden bei der Attacke verletzt.
Täter war "Außenseiter"
Der 53-Jährige, der schon lange allein und ohne Beruf lebt, hatte zunächst ein sehr gutes Verhältnis zu der Familie mit den beiden Mädchen. Die Kinder waren oft zu Besuch, er kaufte ihnen Spielsachen, Süßigkeiten und besorgte einen großen Fernseher, damit sie zu ihm schauen kommen konnten. Als er auch noch für sie zu kochen begann, wollte die Mutter den Kontakt wieder einschränken.
Daraufhin ging der Mann, dem die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner eine "Außenseiter-Position" attestierte, mehrfach auf die Mutter los, zunächst verbal, einmal auch tätlich. Dann zog ein Bub in die Nachbarschaft, und die damals sechs- und achtjährigen Mädchen spielten lieber mit ihm als mit dem Angeklagten.
Eisam und wütend
"Einsame Verzweiflung, gepaart mit Wut", so die Psychiaterin, führten dazu, dass sich der Mann immer mehr in seinen "Besitzanspruch" gegenüber den Kindern hineinsteigerte. Als die Mutter ihnen erneut verbot, zu ihm zu gehe, drehte er durch: Er holte ein Eisenrohr mit scharfen Spitzen und schlug damit auf die Frau und die Kinder ein. Das ältere Mädchen rannte weg, das kleinere klammerte sich an die Mutter und wurde ebenso von zahlreichen Schlägen getroffen. Ein Nachbar eilte mit einer Schreckschusspistole zu Hilfe und wurde selbst auch noch verletzt.
Eine Überwachungskamera lieferte Bilder vom Eingangsbereich des Nachbarhauses, in dessen Nähe sich die Tat abgespielt hatte. Man sieht in dem Film den Angeklagten, der zwei Mal ausholt und mit dem Eisenrohr zuschlägt. Das Opfer befand sich außer Sichtweite der Kamera, aber die Verletzungen der Mutter und des jüngeren Mädchens sprachen für sich. Die Frau blutete ebenso wie das Kind am ganzen Körper, der Sechsjährigen wurde unter anderem der Kiefer mehrfach zertrümmert. Das Video zeigt, wie die Mutter das Kind wie eine Puppe auf den Armen trug, bevor sie die Kraft verließ und sie die Kleine an den Händen haltend ins Haus zog.
Zunächst schuldig bekannt, dann die Wende
Obwohl sich der 53-Jährige zu Beginn schuldig bekannt hatte, wollte er im Laufe der Verhandlung von einer Tötungsabsicht nichts mehr wissen. "Woher haben Sie die Waffe?", fragte Richter Andreas Lenz. "Vom Flohmarkt, ich habe sie schon vor zehn Jahren gekauft", kam die Antwort. "Wozu?", fragte der Richter verständnislos. "Weiß ich nicht", antwortete der Angeklagte, betonte aber: "Ich wollte sie nicht erschlagen."
Die Geschworenen entschieden in beiden Fällen mit 8:0 Stimmen, dass es sich um versuchten Mord gehandelt hatte. Auch für die beiden Körperverletzungen wurde der Steirer für schuldig befunden. Der 53-Jährige erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.